Öffentlicher und nichtöffentlicher Bereich: Gleiches Recht für alle?

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Auch nach der Reform des Datenschutzrechts wird stark zwischen öffentlichen und nichtöffentlichen Stellen unterschieden.
Das alte Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-alt) befasste sich gleichwohl in nur einer Norm mit den öffentlichen Stellen des Bundes und der Gesamtheit der nichtöffentlichen Stellen.
Für die öffentlichen Stellen der Länder und ihrer Kommunen trafen die Landesdatenschutzgesetze die Regelungen, die sich an einigen Stellen unterschieden. Zudem umfasste auch das spezifische Bereichsrecht des Bundes und der Länder oftmals Vorgaben und Normen zum Datenschutz.