Neues vom Standard-Datenschutzmodell

Auf 68 Seiten stellt die DSK eine Methode bereit, „[…] mit der die Auswahl und Bewertung technischer und organisatorischer Maßnahmen unterstützt wird, die sicherstellen und den Nachweis dafür erbringen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nach den Vorgaben der DSGVO erfolgt.“
Die DSK empfiehlt den Verantwortlichen in Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung, das SDM anzuwenden, wenn sie personenbezogene Datenverarbeitungen planen, einführen und betreiben.
Das SDM-V2 wurde gegenüber dem im April 2018 verabschiedeten SDM-V1.1 formal und inhaltlich überarbeitet. An den Kernbestandteilen des SDM – Gewährleistungsziele/Schutzmaßnahmen, Schutzbedarfsstufen, Verarbeitungskomponenten – haben sich einige Details verändert.