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03. Januar 2022

Daten als Gegenleistung: jetzt anerkanntes Geschäftsmodell

DP+
Wer seine Daten z.B. gegen einen Rabatt eintauscht, hat zukünftig durch die Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie die gleichen Verbraucherrechte, als wenn er etwas gegen Geld erstanden hätte
Bild: iStock.com / mangpor_2004
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Seit 1.1.2022: Die Digitale-Inhalte-Richtlinie
Was sind personenbezogene Daten wert? Darf eine betroffene Person mit ihren Daten statt mit Geld „bezahlen“? Sind Paywalls bei Websites zulässig? Über diese und weitere Fragen diskutiert die Digitalwirtschaft seit Jahren. Der EU-Gesetzgeber schafft mit der Digitale-Inhalte-Richtlinie nun Regeln, um Daten zu monetarisieren.
Für Datenschützer ist das Thema seit jeher eine rote Linie: Giovanni Buttarelli, ehemaliger Europäischer Datenschutzbeauftragter, brachte es auf den Punkt und verglich Daten als Gegenleistung mit Organhandel unter Lebenden. Der europäische Gesetzgeber schlägt jedoch neuerdings einen anderen Weg ein. Die EU hat mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Fundament geschaffen, um personenbezogene Daten zu schützen. Der nächste Schritt aus Sicht der EU-Kommission ist es nun, Regeln zu schaffen, um in Europa eine Datenwirtschaft aufzubauen.

EU-Richtlinie macht Daten zu Geld

Ein wichtiger Baustein ist die sogenannte Digitale-Inhalte-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/770, deutscher Text abrufbar unter https://ogy.de/digitale-inhalte-rili). Die Richtlinie regelt die Bereitstellung von digitalen Produkten zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Darunter fallen u.a.

  • digitale Spiele,
  • Cloud Computing,
  • soziale Medien, aber auch
  • elektronische Gutscheine,
  • E-Coupons und
  • virtuelle Währungen.

Der Anlass für den neuen Rechtsrahmen ist klar: Häufig stellen Anbieter ihre digitalen Produkte den Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht gegen Geld, sondern als Gegenleistung für ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung. Solche Geschäftsmodelle sind auf dem Online-Markt weit verbreitet.

Eine Frage des Verbraucherschutzes

Das Problem: Verbraucherschutzrechte galten bisher nur, wenn ein Vertrag regelte, dass Geld gegen Ware fließt. „Bezahlte“ der Verbraucher hingegen mit seinen Daten, war er zivilrechtlich schlechter gestellt. Das so…

Kristin Benedikt
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Kristin Benedikt
Kristin Benedikt
Kristin Benedikt ist Richterin und Datenschutzbeauftragte am Verwaltungsgericht Regensburg. Zuvor leitete sie den Bereich Internet beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht.
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