Die maßgeblichen Rechtsfragen sind sehr abstrakt: Welche rechtlichen Vorgaben enthält die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für Fotografien und Videos von Personen? Und wie verhalten sie sich zum nationalen Recht der EU-Mitgliedstaaten? Der konkrete Fall führt dagegen mitten ins alltägliche Leben.
Bilder von Menschen stellen personenbezogene Daten dar – und zwar auch dann, wenn der Name des Menschen nicht dabei steht. Darüber herrscht unter Juristen Einigkeit. Aber welche rechtlichen Regeln gelten für den Umgang mit solchen Bildern? Ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzuwenden? Oder weiterhin das Kunsturheberrechtsgesetz (KUG)?