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Drittland

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Terminbuchungstools und Datenschutz: Gemäß dem Need-to-know“-Prinzip dürfen nur die Beschäftigten Zugriff auf das Tool erhalten, für die dies erforderlich ist. Die zuständigen Beschäftigten müssen regelmäßig datenschutzrechtlich sensibilisiert und geschult werden.
Bild: iStock.com/AndreyPopov
Datenschutz im Gesundheitssektor

Als Alternative zur klassischen Terminvereinbarung per Telefon bieten viele Arztpraxen mittlerweile Online-Tools an. Diese haben allerdings die Anforderungen aus der ­DSGVO zu erfüllen.

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Schematischer Ablauf einer DSFA nach Art. 35 Abs. 7 DSGVO - auch bei KI-Systemen relevant
Bild: atarax; Icons: iStock/Getty Images Plus/anttohoho
Künstliche Intelligenz

Gerade mit dem aktuellen Vormarsch von KI-Systemen ist die Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung wichtiger denn je und ein wertvolles Instrument: nicht nur, um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, sondern auch, um etwaige Risiken entdecken und adressieren zu können.

DSGVO-konform im Praxisalltag

Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) ist eine ­wichtige Grundlage, um die DSGVO umzusetzen. Dies gilt insbesondere für Ärztinnen und Ärzte, da sie häufig Gesundheitsdaten verarbeiten. Der Beitrag vermittelt Tipps, wie man in der Arztpraxis ein VVT erstellt.

Im Gespräch mit D. Eugen Ehmann

Im Interview erklärt Dr. Eugen Ehmann, wie Datenschutzbeauftragte den Angemessenheitsbeschluss zum Data Privacy Framework (DPF) verstehen und bewerten können.

EU-US Data Privacy Framework & SCC

Seit der EuGH die Anwendung des Privacy Shield gestoppt hatte, griffen viele Unternehmen auf die EU-Standardvertragsklauseln zurück. Wird das noch nötig sein, nachdem das EU-US Data Privacy Framework (DPF) anwendbar ist? Die Antwort darauf fällt differenziert aus.

Datenübermittlung in die USA

Der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum EU-US Data Privacy Framework ist in Kraft getreten. Aber Achtung: Der Angemessenheitsbeschluss führt für sich allein nicht dazu, dass Datenübermittlungen nun automatisch rechtmäßig wären.

Mit dem Datenschutz vereinbar?

Dass Beschäftigte von Unternehmen in Deutschland ganz oder teilweise aus dem Homeoffice in einem Drittstaat arbeiten, kommt seit der Corona-Pandemie deutlich häufiger vor als früher. Aus der Sicht des Datenschutzes ist dabei einiges zu beachten.

Sorgfältige Auswahl ist Pflicht

Setzen Verantwortliche Auftragsverarbeiter ein, deren Mutterkonzern in einem Drittstaat seinen Sitz hat, kann sich das auf die Zuverlässigkeit dieses Auftragsverarbeiters auswirken. Lesen Sie, in welchen Fällen das so ist und was die Datenschutzkonferenz (DSK) empfiehlt.

Datenübermittlung in die USA

Wie ist der aktuelle Stand beim geplanten Datenschutzabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA? Deutlich fortgeschritten: Der EDSA begrüßt in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Angemessenheitsbeschlusses wesentliche Verbesserungen, äußert aber auch Bedenken.

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Es geht voran mit dem Angemessenheitsbeschluss zum Transatlantic Data Privacy Framework
Bild: iStock.com / MicroStockHub
Der Nachfolger des Privacy Shield

Am 13. Dezember 2022 hat die EU-Kommission den lange erwarteten Entwurf für einen Angemessenheitsbeschluss zu Datenübermittlungen in die USA vorgelegt. Der Beitrag schildert, worauf sich Unternehmen schon jetzt konkret einstellen können und sollten.

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Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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