Muss ein DSB schwere Datenschutzverstöße melden?
DP+

Bild: iStock.com / solarseven
Ein Dilemma für jeden Datenschutzbeauftragten
Ein DSB sieht sich mit schweren Datenschutzverstößen konfrontiert. Er legt sie der Unternehmensleitung mehrfach dar. Doch es geschieht: nichts. Darf er sich an die Aufsichtsbehörde wenden? Oder muss er es sogar? Die Frage ist strittig. Der Beitrag bezieht klar Position.
Manchmal verstoßen Verantwortliche gegen elementare Grundsätze des Datenschutzes. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein System, das in einem Krankenhaus eingesetzt wird, erlaubt keinerlei Löschung von Daten….
zu den Kommentaren