Muss ein DSB schwere Datenschutzverstöße melden?

Manchmal verstoßen Verantwortliche gegen elementare Grundsätze des Datenschutzes. Ein Beispiel aus der Praxis: Ein System, das in einem Krankenhaus eingesetzt wird, erlaubt keinerlei Löschung von Daten. Das lässt sich eindeutig nicht mit der Löschungspflicht gemäß Art. 17 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vereinbaren.
Die Klinikleitung erklärt dem Datenschutzbeauftragten (DSB), man sehe dieses Problem sehr wohl. Gleichwohl könne man auf den Einsatz des Systems nicht verzichten. Ein adäquater Ersatz sei auf dem Markt nicht verfügbar.
Mögliche Pflichten des DSB
Gegenüber dem Verantwortlichen hat der DSB alle Pflichten erfüllt. Er hat den Verantwortlichen, vertreten durch die Leitungsebene, unterrichtet und beraten (Art. 39 Abs. 1 Buchst. a DSGVO).