Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) findet Anwendung, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden (Art. 2 Abs. 1 DSGVO). Dies ist beim Training von KI regelmäßig der Fall, insbesondere wenn es historische Daten aus Kundensystemen, Verwaltungsakten oder Nutzungsprotokollen verwendet.
Insbesondere im Bereich der Sprachverarbeitung oder der Bildanalyse greifen KI-Modelle häufig auf Trainingsdaten zurück, die einen Personenbezug enthalten können. Dabei wird oft übersehen, dass auch öffentlich zugängliche Daten aus sozialen Netzwerken oder Foren bei Personenbezug in den Schutzbereich der DSGVO fallen.