Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

25. September 2025

Datenschutzrechtliche Anforderungen an das KI-Training

DP+
Insbesondere in der Verwaltung bestehen hohe Datenschutzhürden für den KI-Einsatz, nicht zuletzt weil oft sensible Daten betroffen sind
Bild: iStock.com/NanoStock
0,00 (0)
Künstliche Intelligenz (KI), DSGVO und KI-VO
KI findet in verschiedensten Bereichen zunehmend Verbreitung. Sofern hierbei personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind die Vorgaben der DSGVO unmittelbar anzuwenden. Unklar sind dabei oft die rechtlichen Anforderungen, die sich aus der DSGVO für das Training von KI-Systemen ergeben.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) findet Anwendung, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden (Art. 2 Abs. 1 DSGVO). Dies ist beim Training von KI regelmäßig der Fall, insbesondere wenn es historische Daten aus Kundensystemen, Verwaltungsakten oder Nutzungsprotokollen verwendet.

Insbesondere im Bereich der Sprachverarbeitung oder der Bildanalyse greifen KI-Modelle häufig auf Trainingsdaten zurück, die einen Personenbezug enthalten können. Dabei wird oft übersehen, dass auch öffentlich zugängliche Daten aus sozialen Netzwerken oder Foren bei Personenbezug in den Schutzbereich der DSGVO fallen.

Rechtmäßigkeit der Daten­verarbeitung (Art. 6 DSGVO)

Die Verwendung personenbezogener Daten zum KI-Training erfordert eine gültige Rechtsgrundlage. Im privaten Sektor kommen regelmäßig Art. 6 Abs. 1 Buchst. a (Einwilligung) oder Buchst. f (berechtigtes Interesse) DSGVO in Betracht.

Achtung
Eine Einwilligung einzuholen, ist im KI-Kontext häufig nicht praktikabel – insbesondere wenn Trainingsdaten aus heterogenen Quellen bzw. aus sekundärer Nutzung stammen oder massenhaft verarbeitet werden. Zudem bestehen bei Einwilligungen in öffentlich-rechtlichen Kontexten Zweifel an deren Freiwilligke…

Prof. Dr. Wilfried Bernhardt
+

Weiterlesen mit DP+

Sie haben noch kein Datenschutz-PRAXIS-Abo und möchten weiterlesen?

Weiterlesen mit DP+
Konzentrieren Sie sich aufs Wesentliche
Profitieren Sie von kurzen, kompakten und verständlichen Beiträgen.
Kein Stress mit Juristen- und Admin-Deutsch
Lesen Sie praxisorientierte Texte ohne Fußnotenapparat und Techniker-Sprech.
Sparen Sie sich langes Suchen
Alle Arbeitshilfen und das komplette Heftarchiv finden Sie online.
Verfasst von
Prof. Dr. Wilfried Bernhardt
Prof. Dr. Wilfried Bernhardt
Prof. Dr. Wilfried Bernhardt ist Staatssekretär a.D., Rechtsanwalt und Honorarprofessor für IT-Recht an der Universität Leipzig.
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.