Analyse
/ 25. September 2025

Datenschutzrechtliche Anforderungen an das KI-Training

KI findet in verschiedensten Bereichen zunehmend Verbreitung. Sofern hierbei personenbezogene Daten verarbeitet werden, sind die Vorgaben der DSGVO unmittelbar anzuwenden. Unklar sind dabei oft die rechtlichen Anforderungen, die sich aus der DSGVO für das Training von KI-Systemen ergeben.

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) findet Anwendung, sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden (Art. 2 Abs. 1 DSGVO). Dies ist beim Training von KI regelmäßig der Fall, insbesondere wenn es historische Daten aus Kundensystemen, Verwaltungsakten oder Nutzungsprotokollen verwendet.

Insbesondere im Bereich der Sprachverarbeitung oder der Bildanalyse greifen KI-Modelle häufig auf Trainingsdaten zurück, die einen Personenbezug enthalten können. Dabei wird oft übersehen, dass auch öffentlich zugängliche Daten aus sozialen Netzwerken oder Foren bei Personenbezug in den Schutzbereich der DSGVO fallen.

Lesetipp:

Rechtmäßigkeit der Daten­verarbeitung (Art. 6 DSGVO)

Die Verwendung personenbezogener Daten zum KI-Training erfordert eine gültige Rechtsgrundlage. Im privaten Sektor kommen regelmäßig Art. 6 Abs. 1 Buchst. a (Einwilligung) oder Buchst. f (berechtigtes Interesse) DSGVO in Betracht.

Achtung
Eine Einwilligung einzuholen, ist im KI-Kontext häufig nicht praktikabel – insbesondere wenn Trainingsdaten aus heterogenen Quellen bzw. aus sekundärer Nutzung stammen oder massenhaft verarbeitet werden. Zudem bestehen bei Einwilligungen in öffentlich-rechtlichen Kontexten Zweifel an deren Freiwilligke…

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