Aufräumen bei Papierdaten!

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„Papier? Das nutzen wir im Büro immer weniger und bald voraussichtlich kaum noch!“ So hört man immer wieder. Verwunderlich ist dabei nur, dass die Papierindustrie gerade in Deutschland keineswegs zu den Krisenbranchen gehört.
Das weist darauf hin, dass der Weg zum papierlosen Büro noch weit sein dürfte. Damit stellt sich die Frage, wie die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Daten auf Papier behandelt und was daraus für die Praxis folgt.
Volle Anwendbarkeit der DSGVO
Für viele überraschend bezieht die DS-GVO Daten auf Papier im Ergebnis voll ein. Wer das nicht glauben mag, muss sich auf einen Gedankengang mit mehreren Schritten einlassen: