Eine Abgrenzung der Verantwortlichkeiten ist kompliziert – eine Fehleinschätzung und die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nicht DSGVO-konform. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und die Leitlinien zu den Begriffen „Verantwortlicher“ und „Auftragsverarbeiter“ des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) helfen bei der Orientierung.
Die DSGVO nennt Verschlüsselung als eine Maßnahme, um die Sicherheit bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu gewährleisten. Müssen Datenschutzbeauftragte daher den Verantwortlichen raten, alle E-Mails zu verschlüsseln? Das kommt darauf an - auf die E-Mails und die Art der Verschlüsselung.
Um die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umzusetzen, führt kein Weg daran vorbei, IT-Sicherheitsrichtlinien zu erarbeiten und umzusetzen. Denn nur verbindliche, dokumentierte Vorgaben gewährleisten eine sichere Verarbeitung und weisen sie nach. Was alles in eine solche Richtlinie gehört, listet das Muster auf.
Wer kann die Löschung von Daten erzwingen, wenn sie rechtswidrig unterbleibt? Nur der Betroffene selbst oder auch die Aufsichtsbehörde? Der EuGH stellt einiges klar, das für alle Unternehmen und Behörden wichtig ist. Bei Verstößen drohen erhebliche Geldbußen.
Die Checkliste gibt Verantwortlichen und Datenschutzbeauftragten die wichtigsten Prüfkriterien an die Hand, um Auftragsverarbeiter unter die Lupe zu nehmen.
Geht es um vernetzte Maschinen und Anlagen, scheinen personenbezogene Daten keine Rolle zu spielen. Doch weit gefehlt: Auch Industrie 4.0 ist ein Thema für den Datenschutz. Nicht nur in der IT (Informationstechnologie) gibt es Datenrisiken, auch in der OT (Betriebstechnologie). Hier besteht noch deutlicher Bedarf an Sensibilisierung für mehr Datenschutz.
Die Frage scheint einfach, doch bei der Antwort wird man schnell unsicher: Gilt die DSGVO auch für Auskünfte, die mündlich erfolgen? Endgültige Klarheit schafft erst der Europäische Gerichtshof.
Standortdaten machen Personen leichter identifizierbar und Nutzerprofile zu Bewegungsprofilen. Entsprechend begehrt sind sie bei Werbetreibenden, entsprechend hoch muss ihr Schutz sein. Doch die unerwünschte Ortung hat viele Gesichter. Welche Gegenmaßnahmen wirken wirklich?
Soll ich von WhatsApp zu einem anderen Messenger-Dienst wechseln? Das fragen sich viele Nutzer der weltweit beliebtesten Messenger-App. Denn Datenschützer und Verbraucherschützer üben regelmäßig Kritik an dem Messenger-Dienst, der genau wie Facebook zum Meta-Konzern gehört.
Die DSGVO gewährt betroffenen Person umfangreiche Rechte. Gelten diese Rechte auch für juristische Personen, also etwa für eine GmbH? Ein Fall aus der Finanzgerichtsbarkeit zeigt, wie schwer eine allgemeine Antwort fällt.