Die DSGVO-Juristen waren sich einig darüber, wann zu den „Kontaktdaten“ eines Datenschutzbeauftragten dessen Name gehört und wann nicht. Aber würde der BGH es genauso sehen? Jetzt besteht Klarheit – über die Regel und über Ausnahmen davon.
Die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der DSGVO, die Rolle des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA), Profiling und Scoring im Lichte des SCHUFA-Urteils, die KI-Regulierung und ihre rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen und „Data Act – Rückschritt, Fortschritt? Oder neue Fragen…?“, dies sind Beispiele aus der Agenda der IDACON 2024, die vom 5. - 6. November in München stattfand. Was sollten Datenschutzbeauftragte dazu wissen, um in den Unternehmen und Behörden ihren Aufgaben nachgehen zu können?
Die Regeln der DSGVO gelten für Vermieter von Wohnraum als Verantwortliche auch im laufenden Mietverhältnis und bei dessen Beendigung. Für die Weitergabe an Dritte müssen sich Verantwortliche teilweise mit Verträgen zur Auftragsverarbeitung absichern.
Auf Fachmessen oder Fachveranstaltungen Visitenkarten zu übergeben, gehört zum geschäftlichen Alltag. Welche rechtlichen Vorgaben hat der Empfänger einer Visitenkarte zu beachten? Ein Urteil aus Österreich zeigt, dass eine gewisse Vorsicht geboten ist.
Der erste Teil des Beitrags in der März-Ausgabe von Datenschutz PRAXIS hat die Bestandteile des überarbeiteten Standard-Datenschutzmodells 3.0 dargestellt. Nun folgt der „Clou“: die datenschutzrechtliche Risikobetrachtung der Verarbeitungstätigkeit mit dem „SDM-Würfel“.
Wollen Behörden und Unternehmen KI einsetzen, müssen sie neben der Art der KI-Technologie Fragen zum Einsatzzweck, zu den verwendeten Daten und zum Betrieb klären. Damit dabei der Datenschutz nicht auf der Strecke bleibt, bieten sich Checklisten für die strukturierte Prüfung an. Eine davon sei hier vorgestellt.
Oft finden sich DSB in einer passiven Rolle, weil der Arbeitsalltag kaum anderes zulässt. Ihre Aufgaben bieten aber großes Potenzial, aktiv für mehr Datenschutz-Compliance und sichtbareren Datenschutz zu sorgen. Die folgenden Bausteine helfen dabei.
Neuerdings hört man Behauptungen wie: Der EuGH hält sich beim Thema Schadensersatz zurück. Und für Bagatellen wie ein „ungutes Gefühl“ gibt es ohnehin nichts. Was ist daran Dichtung, was ist Wahrheit? Eine Analyse von vier EuGH-Entscheidungen schafft Klarheit.
Cloud-Apps spielen eine immer größere Rolle. Doch ihre Risiken sind leicht zu übersehen. Security-Lösungen wie Cloud Access Security Broker (CASB) sollen den Zugriff auf riskante Cloud-Anwendungen verhindern. Das könnte aber zulasten des Datenschutzes gehen.
Das neue Outlook stellt eine Alternative zum Outlook aus Microsoft Office und den Microsoft-365-Apps dar. Dieser Beitrag durchleuchtet die Einstellungen für den Datenschutz und die Möglichkeiten für Admins, die Software bereitzustellen.