Der zweite Teil dieser Artikelreihe stellt die Akteure der KI-Verordnung (KI-VO) vor und bespricht Maßnahmen für Hochrisiko-KI-Systeme, die sich aus der KI-VO ergeben. Die Analyse eines Anwendungsfalls gibt einen ersten Eindruck vom Umgang mit Hochrisiko-KI-Systemen.
Diesmal geht es um so wichtige Themen wie das Auskunftsrecht, KI-Risiken, Videoüberwachung und Datenschutz-Folgenabschätzung, dies sind weitere, spannende Beispiele aus der Agenda der IDACON 2024, die vom 5. - 6. November in München stattfand. Was sollten Datenschutzbeauftragte dazu wissen, um in den Unternehmen und Behörden ihren Aufgaben nachgehen zu können?
Keine Frage, sie nerven: Cookie-Banner. Kaum eine Website kommt ohne die Abfrage von Einwilligungen aus. Von undurchsichtigen Schiebereglern über freundliches Nudging bis hin zur fehlenden Möglichkeit einer Ablehnung ist alles vertreten. Damit soll bald Schluss sein.
Das neue Outlook findet immer mehr Verbreitung. Der Einsatz in Unternehmen findet v.a. zusammen mit Exchange Online statt. Dieser Beitrag zeigt, worauf es dabei bezüglich des Datenschutzes ankommt.
Glas ist aus der modernen Architektur kaum wegzudenken. Es steht für Transparenz, Offenheit und Helligkeit und prägt die Arbeitswelt in Büros, Produktionsstätten sowie mobilen Arbeitsumgebungen. Doch Vorsicht ist geboten.
Je einen KI-Leitfaden für das Management und für Beschäftigte hat die bayerische Staatsregierung bereitgestellt. Die Leitfäden wenden sich an alle Dienststellen des Freistaats Bayern mit ihren insgesamt über 350.000 Beschäftigten. Viele Regelungsbausteine eignen sich auch für Unternehmen.
Wenn Fachleute predigen, ein Cyberangriff könne jedes Unternehmen treffen, haben die wenigsten sich selbst im Sinn. Für den Entwickler der IRM-Lösung GRASP hat sich der oft wiederholte Satz „Im digitalen Zeitalter sind Unternehmen ständig von Cyberkriminalität bedroht“ zu einer sich selbst erfüllenden Prophezeiung entwickelt.
Der Einsatz von KI-Systemen ist auf dem Vormarsch. Auch Arbeitnehmerdaten sind Gegenstand KI-gestützter Verarbeitung. Sie befinden sich damit im Anforderungsfeld zwischen Fürsorgepflicht, Mitbestimmung und Datenschutz.
Eine KI wertet amtliche Quellen von hoher Zuverlässigkeit aus. Dennoch produziert sie ein unsinniges Ergebnis. Das betroffene Unternehmen lässt sich das nicht gefallen. Es erwirkt eine Unterlassungsverfügung des zuständigen Gerichts. Das KI-Geschäftsmodell dürfte damit erledigt sein.