Niemand kann sieben Tage die Woche, 24 Stunden am Tag, ohne Urlaub und Krankheit arbeiten. Wie steht es daher mit einem Stellvertreter für den Datenschutzbeauftragten?
Selbst wenn es noch etwa ein Jahr dauert, bis die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) tatsächlich wirksam und der Europäische Datenschutzausschuss (im Folgenden „Ausschuss“) installiert wird, macht sich die Vorgängerorganisation, die Art.-29-Gruppe, derzeit schon intensiv daran, Leitlinien für den Vollzug der Grundverordnung zu erarbeiten. Sie zeigen schon jetzt, wohin die Reise geht, etwa beim Thema „federführende Aufsichtsbehörde“.