Jens Schmidt arbeitet seit 2014 als DSB der Landkreiskommunen im Nürnberger Land. Seit 2016 ist er nebenamtlicher Dozent an der Bayerischen Verwaltungsschule.
Das Auskunftsrecht hatte zu einem großen Aufschrei geführt: Wie soll eine öffentliche Stelle – insbesondere eine Kommunalverwaltung – dem nachkommen, ohne sich bei der Recherche nach diesen Daten komplett zu verzetteln? Ein Muster auf Basis des VVT schafft Abhilfe.
Die Informationspflichten bringen viele Verantwortliche, gleich ob öffentlich oder nicht, „aus dem Tritt“. Die Frage ist meist: Wie lässt sich das bloß in der Praxis umsetzen? Wir stellen ein konkretes Beispiel vor.
Die DSGVO brachte viele kleinere und mittlere Kommunen in Unruhe: Wieder eine neue Last, die Brüssel auf ihre Schultern legt. Jetzt benötigt auch die kleinste Verwaltung einen Datenschutzbeauftragten. Zwingend! Ohne Ausnahme! Die Lösung: ein gemeinsamer DSB.