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29. November 2021

Messenger im Unternehmen: So machen Sie am wenigsten falsch (Teil 1)

DP+
Mit einer anderen Rechtsgrundlage als dem berechtigten Interesse dürfte es schwer werden, den Einsatz von Messengern im Unternehmen zu begründen
Bild: iStock.com / elenabs
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Messengereinsatz vorbereiten
Viele Beschäftigte wünschen sich, auch im beruflichen Umfeld Messenger nutzen zu können. Dafür müssen aber zahlreiche Punkte im Vorfeld geklärt sein. Zunächst die rechtliche Grundlage. Dann: Was soll der Messenger können, wofür soll er genau zum Einsatz kommen?

Viele Unternehmen verbieten Messenger ausdrücklich. Sie verweisen auf den Datenschutz, aber auch auf das Risiko, dass Verantwortliche zu Diensteanbietern nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) bzw. dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) werden. Inwieweit die Beschäftigten die Verbote einhalten, ließe sich nur durch regelmäßige Kontrollen ermitteln. Doch das machen die wenigsten.

Etliche Unternehmen erlauben es den Beschäftigten aber auch, Messenger zu nutzen. Hier kommt es v.a. darauf an, welche Messenger im Einsatz sind.

Wer die Nutzung von WhatsApp aus Sicht des Datenschutzes untersucht, stellt schnell fest, dass sich schon einige der Grundsätze des Datenschutzes nicht einhalten lassen. Für die Rechtmäßigkeit könnten Unternehmen immerhin noch auf das berechtigte Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten verweisen. Aber spätestens bei der Bedingung, die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen angemessen zu schützen, wird es schwierig. Denn WhatsApp ist nicht für die Nutzung in Unternehmen gedacht. Demzufolge sind auch die rechtlichen Bedingungen nicht zu erfüllen.

Anders sieht es aus, wenn Unternehmen Messenger wie Signal oder Threema nutzen. Hier sind die rechtlichen Bedingungen anders. Doch nennen Verantwortliche oft als Problem, dass zu wenige Nutzer über diese Messenger verfügen. Daher seien sie kaum praxistauglich.

Praxis-Tipp

Inwieweit die Nutzung von WhatsApp im Unternehmen möglich…

Eberhard Häcker
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Verfasst von
Eberhard Häcker
Eberhard Häcker
Eberhard Häcker ist seit vielen Jahren als externer Datenschutz­beauftragter tätig. Seit 2005 ist Eberhard Häcker selbstständig mit Schwerpunkt Datenschutzberatung.
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