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22. August 2025

Wann ist „KI“ wirklich KI?

DP+
Angesichts des aktuellen Hypes um künstliche Intelligenz werben viele Anbieter mit dem Label „KI“ – teils zu Unrecht (AI-Washing). Doch auch solche Produkte können für DSB Mehraufwand bedeuten.
Bild: iStock.com/metamorworks
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AI-Washing erkennen und KI-Funktionen richtig einordnen
Die Einführung von Tools, die mit KI-Funktionen werben, erzeugt in der Praxis teils erhebliche Aufwände. Denn Prüfprozesse sind oft noch nicht etabliert. Zur gezielten und effizienten Gestaltung von Prüfungen ist es daher umso wichtiger, zunächst zu klären, ob es sich tatsächlich um künstliche Intelligenz handelt.

AI-powered (Artificial Intelligence), KI-basiert (künstliche Intelligenz), oder Deep Learning – KI gewinnt immer mehr an Bedeutung. In dieser Zeit ist der verantwortungsvolle Umgang von Unternehmen und sonstigen Organisationen mit personenbezogenen Daten unerlässlich.

Neben anderen vergleichbaren Rahmenwerken hat auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) kürzlich einen Fragenkatalog veröffentlicht. Dieser enthält anhand diverser Fragestellungen einen Leitfaden zur datenschutzrechtlichen Einordnung, zu Risiken sowie zu potenziellen Abhilfemaßnahmen (siehe: BfDI – Dokumente – KI-Fragenkatalog).

KI-Einsatz bedeutet immer Zusatzaufwand für DSB

Solche Dokumente können in der Praxis für Datenschutzbeauftragte (DSB) absolut hilfreich sein, um die rechtlichen Rahmenbedingungen greifbarer zu machen. Dennoch entstehen ohne jeden Zweifel zusätzliche Aufwände, um sich damit auseinanderzusetzen, Prüfprozesse zu etablieren oder anzupassen und sich dann im Einzelnen mit den Tools nochmals intensiver zu befassen. Eine Frage bleibt dabei: Ist dieser Aufwand wirklich in jedem Fall notwendig?

Bevor umfangreiche Prüfprozesse überhaupt zur Anwendung kommen, stehen DSB vor einer Herausforderung: einzuordnen, ob es sich bei der zugrunde liegenden Technologie tatsächlich um KI handelt.

Denn einerseits verändern die Möglichkeiten dieser Technologien unbestritten den Arbeitsalltag und Geschäftsprozesse an vielen Stellen. Andererseits etabliert sich auch ein neues Marketingphänomen: das „AI-Washing“.

Gemei…

Patrick Weber
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Patrick Weber
Patrick Weber
Patrick Weber ist deutschlandweit als externer Informationssicherheits- und Datenschutzbeauftragter für die MORGENSTERN consecom GmbH tätig.
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