Wann ist „KI“ wirklich KI?
AI-powered (Artificial Intelligence), KI-basiert (künstliche Intelligenz), oder Deep Learning – KI gewinnt immer mehr an Bedeutung. In dieser Zeit ist der verantwortungsvolle Umgang von Unternehmen und sonstigen Organisationen mit personenbezogenen Daten unerlässlich.
Neben anderen vergleichbaren Rahmenwerken hat auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) kürzlich einen Fragenkatalog veröffentlicht. Dieser enthält anhand diverser Fragestellungen einen Leitfaden zur datenschutzrechtlichen Einordnung, zu Risiken sowie zu potenziellen Abhilfemaßnahmen (siehe: BfDI – Dokumente – KI-Fragenkatalog).
KI-Einsatz bedeutet immer Zusatzaufwand für DSB
Solche Dokumente können in der Praxis für Datenschutzbeauftragte (DSB) absolut hilfreich sein, um die rechtlichen Rahmenbedingungen greifbarer zu machen. Dennoch entstehen ohne jeden Zweifel zusätzliche Aufwände, um sich damit auseinanderzusetzen, Prüfprozesse zu etablieren oder anzupassen und sich dann im Einzelnen mit den Tools nochmals intensiver zu befassen. Eine Frage bleibt dabei: Ist dieser Aufwand wirklich in jedem Fall notwendig?
Bevor umfangreiche Prüfprozesse überhaupt zur Anwendung kommen, stehen DSB vor einer Herausforderung: einzuordnen, ob es sich bei der zugrunde liegenden Technologie tatsächlich um KI handelt.
Denn einerseits verändern die Möglichkeiten dieser Technologien unbestritten den Arbeitsalltag und Geschäftsprozesse an vielen Stellen. Andererseits etabliert sich auch ein neues Marketingphänomen: das „AI-Washing“.
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