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19. Mai 2025

Was bedeutet KI-Kompetenz?

DP+
Der AI Act fordert, dass KI-Kompetenz vermittelt werden muss. Die Kriterien ergeben sich aus der KI-Verordnung – auch in der Abgrenzung zum KI-Beauftragten und zur menschlichen Aufsicht.
Bild: iStock.com/gorodenkoff
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Regelungen des AI Act
Die KI-Kompetenz ist seit dem 02.02.2025 Pflicht! In der Praxis ist ­damit die Frage verbunden, was das genau heißt. Bedeutet es etwa auch, ­einen KI-Beauftragten haben zu müssen? Der Beitrag erläutert die Pflicht und stellt sie in den Kontext weiterer Regelungen des AI Act.

Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen nach Art. 4 AI Act (auch KI-Verordnung genannt) „Maßnahmen, um nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal und andere Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen“. Zu berücksichtigen sind dabei nach Art. 4 AI Act deren „technische Kenntnisse, ihre Erfahrung, ihre Ausbildung und Schulung und der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden sollen, sowie die Personen oder Personengruppen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden sollen“.

KI-Kompetenz = ­Jedermannkompetenz

Hieraus ergibt sich, dass es sich um eine allgemeine Anwenderkompetenz handelt. Es genügt danach nicht, wenn das Unternehmen als solches etwa in Gestalt der Geschäftsführung oder eine besonders vertieft geschulte Person wie z.B. ein KI-Beauftragter über die KI-Kompetenz verfügt. Die geforderte Fähigkeit lässt sich daher auch als eine Art „Jedermannkompetenz“ umschreiben.

Bei dem Maß der KI-Kompetenz ist die bereits vorhandene Befähigung der Anwenderinnen und Anwender ebenso zu berücksichtigen wie der Einsatzbereich des KI-Systems. Das ist konsequent. Denn der AI Act ist – anders als die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – Produktsicherheitsrecht.

Die KI-Kompetenz zielt auf Folgendes ab: Anwendende Personen sollen die Kompetenz haben, um die Gefahren für sich selbst ebenso zu erkennen wie auch für Personen, die vom Einsatz von KI-Systemen betroffen sind.

Art. 4 AI Act regelt damit weder…

Dr. Jens Eckhardt
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Verfasst von
Jens Eckhardt
Dr. Jens Eckhardt
Dr. Jens Eckhardt ist Rechtsanwalt sowie Fachanwalt für IT-Recht, Datenschutz-Auditor (TÜV) und IT-Compliance Manager (TÜV) bei Eckhardt Rechtsanwälte Partnerschaft mbB.
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