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25. Mai 2023

Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz

DP+
Es bleibt bei einer gewissen Rechtsunsicherheit bei dem Thema private Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz
Bild: iStock.com / Feodora Chiosea.
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Beschäftigtendatenschutz
Der Umgang mit Internet und E-Mail im Betrieb führt immer wieder nicht nur bei Beschäftigten, sondern auch bei vielen Arbeitgebern zu (datenschutzrechtlichen) Fragen: Dürfen Kontrollen stattfinden? Und falls ja, welche Vorgaben sind dabei zu beachten?
Längst ist es nichts Ungewöhnliches mehr im Arbeitsalltag, dass sich geschäftliche und private Inhalte vermischen. Oftmals nutzen Beschäftigte den Arbeitsplatz, insbesondere dessen Internetzugang sowie das dienstliche E-Mail-Postfach, auch für eigene Zwecke, die in keinem unmittelbaren Kontext des tatsächlichen Beschäftigungsverhältnisses stehen.

(Datenschutz-)Risiko Kontrollmaßnahmen und Zugriffsmöglichkeiten

Doch mit der zunehmenden privaten Nutzung steigt auch die Notwendigkeit für den Arbeitgeber, technische Schutz- und Abwehrmaßnahmen zu ergreifen, um Datenschutzvorfälle zu verhindern und die IT-Sicherheit insgesamt zu erhöhen. Die getroffenen Maßnahmen gehen dabei in einigen Unternehmen weit darüber hinaus, Spam-Filter zu aktivieren, Webseitenaufrufe zu protokollieren und Antiviren-Programme zu installieren. Sie reichen bis hin zum Einsatz von Analysetools, die jeden Tastaturanschlag der Beschäftigten überwachen – und damit potenziell ihr individuelles Handeln.

Hinzu kommen Szenarien einer gewünschten oder – aus Sicht des Arbeitgebers – gar erforderlichen Zugriffsmöglichkeit auf E-Mail-Postfächer im Fall von Abwesenheiten, um den Betrieb durchgehend sicherzustellen. Hier geht es z.B. darum, die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Geschäftspartnern und/oder der Kundschaft zu gewährleisten.

Zu beachten: DSGVO, BDSG, TTDSG & BetrVG

Im Zusammenhang mit derartigen Kontroll- und Zugriffsmaßnahmen sind einige gesetzliche Vorgaben zu beachten:

  • Auf der einen Seite das geltende Datenschutzrecht: Die Durchführung dieser Maß…
Conrad S. Conrad Elena Folkerts
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Verfasst von
Conrad S. Conrad
Conrad S. Conrad
Conrad S. Conrad ist Volljurist und Senior Berater Datenschutz bei der datenschutz nord GmbH am Standort Hamburg.
Elena Folkerts
Elena Folkerts
Elena Folkerts, M.A., arbeitete zunächst in der Rechtsabteilung eines mittelständischen Softwareunternehmens und ist nun für einen der bundesweit führenden Dienstleister im Bereich Datenschutz tätig.
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