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21. Dezember 2022

Gratis-Inhalte gegen Newsletter-Anmeldung: Ist das zulässig?

DP+
Wer auf Nummer sicher gehen will, holt eine gesonderte Einwilligung in die E-Mail-Werbung ein
Bild: iStock.com / CarmenMurillo
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Werbung und Marketing
Ratgeber oder Informationsmaterialien gratis im Gegenzug für eine Einwilligung in E-Mail-Werbung – das ist eine häufig genutzte Marketing-Maßnahme. Doch ist diese Praxis datenschutzrechtlich zulässig?
Unternehmen verfolgen für gewöhnlich das Ziel, Werbung an möglichst viele Personen zu verbreiten, um auf (neue, eigene) Angebote aufmerksam zu machen und so den Absatz zu steigern. Insbesondere die E-Mail bleibt auch nach Jahren noch eine der beliebtesten Methoden für die Direktwerbung. Rechtskonform ist sie in der Regel allerdings nur bei einer zuvor erteilten Einwilligung mittels Double-Opt-in-Verfahren (siehe dazu Conrad/Folkerts, Datenschutz PRAXIS 03/2022, S. 18).

Einwilligung mit Anreiz zulässig?

Vor diesem Hintergrund erscheint es praktisch, (potenzielle) Kundinnen und Kunden zu einer Einwilligung in die E-Mail-Werbung bzw. zur Newsletter-Anmeldung zu bewegen, indem man ihnen als „Gegenleistung“ etwas anbietet. Dies können ein „Marketing-Leitfaden“, „Karriereratgeber mit Musterschreiben“ oder sogar spezielle Whitepaper und eBooks sein.

Oftmals präsentieren Unternehmen solche Inhalte über ihre eigene Website. Jedoch sind diese Angebote für die Interessentinnen und Interessenten nur unentgeltlich verfügbar, nachdem sie verpflichtend ihre E-Mail-Adresse angegeben und zugestimmt haben, Werbung zu erhalten.

Doch ist eine Einwilligung in Werbung per E-Mail, die mit einem derartigen „Anreiz“ verknüpft ist, überhaupt zulässig?

  • Zwar ergibt sich das Erfordernis, dass grundsätzlich eine ausdrückliche Einwilligung in Werbe-E-Mails vorliegen muss, aus dem Wettbewerbsrecht, konkret aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, während sich eng umfasste Ausnahmen davon in § 7 Abs. 3 UWG finden).
  • Allerding…
Conrad S. Conrad Elena Folkerts
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Verfasst von
Conrad S. Conrad
Conrad S. Conrad
Conrad S. Conrad ist Volljurist und Senior Berater Datenschutz bei der datenschutz nord GmbH am Standort Hamburg.
Elena Folkerts
Elena Folkerts
Elena Folkerts, M.A., arbeitete zunächst in der Rechtsabteilung eines mittelständischen Softwareunternehmens und ist nun für einen der bundesweit führenden Dienstleister im Bereich Datenschutz tätig.
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