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27. März 2024

Checkliste: Datenschutz-Audit von Auftragsverarbeitern

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Checklisten
Die Checkliste gibt Verantwortlichen und Datenschtzbeauftragten die wichtigsten Prüfkriterien an die Hand, um Auftragsverarbeiter unter die Lupe zu nehmen.

Unternehmen in ihrer Rolle als datenschutzrechtlich Verantwortliche (Art. 4 Nr. 7 DSGVO) dürfen nur mit Auftragsverarbeitern zusammenarbeiten, die hinreichende Garantien bieten, dass sie geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz (TOMs, Art. 32 DSGVO) umsetzen.

Daher heißt es für Datenschutzbeauftragte und Verantwortliche, genau darauf zu schauen, welche Dienstleister wirklich alle wichtigen Kriterien erfüllen. Zentrale Prüfkriterien finden sich in dieser umfassenden Checkliste.

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