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Verarbeitungstätigkeiten

Nach der Datenschutz-Grundverordnung bezieht sich der Begriff „Verarbeitung“ auf jeden Vorgang oder jede Reihe von Vorgängen, die mit personenbezogenen Daten oder mit Gruppen von personenbezogenen Daten durchgeführt werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung gilt für alle Verarbeitungstätigkeiten, die von für die Verarbeitung Verantwortlichen in der EU durchgeführt werden, unabhängig von der Kategorie des Empfängers oder der beteiligten Abteilung. Dies schließt zum Beispiel Personal-, Gesundheits- und Marketingabteilungen ein. Eine konkrete Definition gibt es seitens der DSGVO indes nicht.

Nach der DSGVO gibt es drei Kategorien von Empfängern: ...

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Der lokale Einsatz von KI hilft, datenschutzrechtliche Herausforderungen zu managen.
Bild: azatvaleev / iStock / Getty Images Plus
KI-Anwendungen konform zur DSGVO einsetzen

Der Einsatz von KI wirft bezüglich Datenschutz erhebliche Fragen auf. Vor allem Cloud-Lösungen sind problematisch, da sensible Daten Rechenzentren verlassen und eine externe Verarbeitung erfolgt. AnythingLLM bietet eine lokale Alternative.

Beschäftigtendatenschutz

Die Digitalisierung der Wirtschaft und öffentlichen Stellen macht auch vor der Suche nach neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern nicht halt. Bewerberdaten kommen zunehmend über E-Recruiting-Plattformen in die Personalabteilung. Was heißt das für den Datenschutz?

Beschäftigtendatenschutz

E-Recruiting ist für Bewerber und Unternehmen äußerst praktisch. In rechtlicher Hinsicht ist es jedoch besonders sensibel, weil hier persönlichkeits- und datenschutzrechtliche Belange gleichermaßen berührt werden.

Mobilfunkvertrag und SCHUFA: Warum Anbieter Postpaid-Verträge melden – und weshalb das nicht unbedingt ein Grund zur Aufregung ist.
Bild: amperespy / iStock / Getty Images Plus
Meldung bei einem neuen Handyvertrag

Jemand schließt einen „Postpaid-Mobilfunkvertrag“ ab. Der Telefonanbieter teilt diesen Vertragsschluss als „Positivmeldung“ an die SCHUFA mit. Darüber regt sich der Mobilfunkkunde maßlos auf. Zu Recht?

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Bei der Datenspeicherung in der Microsoft Cloud ist der Datenschutz zu beachten.
Bild: PhonlamaiPhoto / iStock / Getty Images Plus
Speicher für SharePoint Online, OneDrive und Teams verwalten

Microsoft SharePoint Online, OneDrive und Teams gehören zu den zentralen Werkzeugen für Zusammenarbeit und Datenmanagement. Hier stellt sich die Frage: Wie lassen sich diese Dienste so nutzen, dass ihr Einsatz den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entspricht?

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Online-Terminbuchungssysteme von Arztpraxen erfassen stets personenbezogene Daten, zudem oft sensible Gesundheitsdaten. DSGVO-Konformität ist hier ein Muss.
Bild: iStock.com/Tero Vesalainen
Positionspapier der DSK

Im Zuge der weiteren Digitalisierung im Gesundheitsbereich nutzen inzwischen viele Praxen eine Online-Terminvergabe und -Terminverwaltung oder lagern sie vollständig an externe Dienstleister aus. Wie sich dies datenschutzkonform gestalten lässt, damit befasst sich der Beschluss der Datenschutzkonferenz.

Unternehmen müssen den Einsatz von KI bei Auftragsverarbeitern überprüfen.
Bild: Visual Generation / iStock / Getty Images Plus
Vorsicht Risiko

Mit den neuen Vorgaben der KI-Verordnung wird klar: Unternehmen müssen den Umgang mit KI nicht nur beherrschen, sondern auch verantwortungsvoll gestalten. Was bedeutet das für Mitarbeitende, Anbieter, Betreiber – und für alle, die externe Dienstleister einsetzen?

Beliebtes Hilfsmittel der Visualisierung birgt Datenschutzrisiken

Organigramme stellen interne Organisationsstrukturen und Ansprechpersonen visuell dar. Dies kann insbesondere für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine große Hilfe sein und erleichtert die interne Kommunikation. Allerdings ist auch der Datenschutz zu beachten.

Die Checkliste hilft Ihnen bei der Prüfung, ob bei der Verarbeitungstätigkeit „Ausscheidende Mitarbeiter“ bereits an alles gedacht wurde, um ein Mitnehmen vertraulicher Daten zu verhindern.

Auskunftsansprüche beschäftigter Personen (Teil 1)

Der Auskunftsanspruch nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gehört zu den zentralen Betroffenenrechten – auch im Beschäftigungskontext. Diese zweiteilige Reihe vermittelt die Grundlagen und beleuchtet besondere Herausforderungen bei der praktischen Anwendung im Unternehmen.

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Für die Datenverarbeitung Verantwortliche, Datenverarbeiter und Dritte.

Die für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sind dafür verantwortlich, dass personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit der DSGVO verarbeitet werden.

Datenverarbeiter sind für die Durchführung der eigentlichen Verarbeitungstätigkeiten im Auftrag des für die Verarbeitung Verantwortlichen verantwortlich.

Dritte sind alle natürlichen oder juristischen Personen, die nicht die betroffene Person, der für die Verarbeitung Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter sind und die personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen oder dem Auftragsverarbeiter erhalten.

Was ist eine „Verarbeitungstätigkeit“ nach der DSGVO?

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gibt es vier Hauptschritte:

  1. Erhebung,
  2. Speicherung,
  3. Verwendung und
  4. Vernichtung.

Unter Erhebung versteht man das Sammeln von personenbezogenen Daten aus verschiedenen Quellen.
Die Speicherung bezieht sich auf den Prozess der Aufbewahrung personenbezogener Daten in einer sicheren Umgebung.
Verwendung bezieht sich auf den Prozess der Nutzung personenbezogener Daten für bestimmte Zwecke.
Unter Vernichtung versteht man die dauerhafte Löschung personenbezogener Daten, wenn sie nicht mehr benötigt werden.

 

Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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