Viele Unternehmen haben Beschäftigte im Homeoffice bzw. im mobile Office. Nicht wenige arbeiten hier mit privaten Endgeräten. Wer das Arbeiten mit privaten IT-Systemen noch nicht geregelt hat, kann sich an diesem Muster einer Betriebsvereinbarung orientieren.
Die Corona-Krise hat dafür gesorgt, dass mehr Beschäftigte im Homeoffice arbeiten als jemals zuvor. In der ersten Not war der Datenschutz oft kein Thema. Das sollte sich nun ändern.
IT-Sicherheitsrichtlinien zu entwicklen bezwiehungsweise zu überarbeiten, gehört zur DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) dazu. Was alles in eine solche Richtlinie gehört, listet das Muster auf.
Um die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umzusetzen, führt kein Weg daran vorbei, IT-Sicherheitsrichtlinien zu erarbeiten und umzusetzen. Denn nur verbindliche, dokumentierte Vorgaben gewährleisten eine sichere Verarbeitung und weisen sie nach. Lesen Sie, worauf Sie dabei achten sollten.
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Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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