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18. August 2025

Datenschutz und die Benutzer­verwaltung

DP+
Für Datenschutzbeauftragte kann es eine Herausforderung sein, sich den Überblick über alle digitalen Benutzerzugänge im Unternehmen zu verschaffen. Einblick in die Lösung zur Passwortverwaltung kann hier wertvolle Hilfe leisten.
Bild: iStock.com/Funtap
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Benutzerzugänge zuverlässig erfassen
In vielen Unternehmen fehlt eine umfassende zentrale Übersicht über alle Benutzerzugänge. Die Betonung liegt auf „alle“. Ich habe mir angewöhnt, bei Kunden genau das nachzufragen – gibt es eine zentrale Benutzerverwaltung? Die Antwort ist erschreckend oft ausweichend oder ein klares Nein. Was lässt sich dagegen tun?
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Grafik mit der Aufschrift: ‚Einfach für Datenschutz sensibilisieren‘. Darunter ein Mann im Anzug, der mit dem Finger auf das Wort ‚News‘ tippt. Mehrere schwebende Textfelder mit dem Wort ‚News‘. Text im unteren Bereich: ‚Newsmaker Datenschutz‘. Rechts ein grüner Kreis mit der Aufschrift ‚Mehr erfahren!‘.

Beschäftigte Personen müssen mit ihnen zugeordneten Berechtigungen die Tätigkeiten erledigen, für die sie zuständig sind. Dabei sind verschiedene Systeme zu nutzen und definierte Regeln einzuhalten. Allerdings dürfen hierbei ausschließlich die Berechtigungen zugeordnet sein, die objektiv erforderlich sind (Erforderlichkeit).

Die Datenverarbeitungen dürfen nur die Personen durchführen, die dafür zuständig sind. Diese Personen dürfen die Daten und Informationen nur in einer Weise weitergeben, wie es ihre Tätigkeit vorgibt (Vertraulichkeit). Die Daten und Informationen müssen zudem dann zur Verfügung stehen, wenn dies für die Arbeit notwendig ist (Verfügbarkeit).

Die Änderung von Daten und Informationen darf nur befugt erfolgen, also wenn dies im Rahmen der Tätigkeit unumgänglich ist (Integrität).

Nutzen der Benutzerverwaltung für digitale Systeme

Damit dies alles in digitalen Systemen möglich ist, gibt es die Benutzerverwaltung. Diese ist ein zentraler Bestandteil der digitalen Arbeit. Die Benutzerverwaltung regelt insbesondere,

  • wer (welche Person oder Rolle)
  • welche Daten (Art und Umfang)
  • mit welchen Systemen (Applikationen, Servern, Datenbanken)
  • unter welchen Bedingungen (z.B. Ort, Zeit, Arbeitsgerät)
  • für welchen Zweck

verarbeiten darf.

Aufgabe von Datenschutz­beauftragten

Datenschutzbeauftragte (DSB) sind verpflichtet, zu überwachen, welche Daten Beschäftigte im Unternehmen verarbeiten und ob dies im Einklang mit den Datenschutzgrundsätzen geschieht.

Je weiter die Digitalisierung voranschreitet,…

Eberhard Häcker
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Eberhard Häcker
Eberhard Häcker
Eberhard Häcker ist seit vielen Jahren als externer Datenschutz­beauftragter tätig. Seit 2005 ist Eberhard Häcker selbstständig mit Schwerpunkt Datenschutzberatung.
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