Seite 8: Wasserdicht organisieren Datenschutzerklärung und Einwilligung Dauerbrenner: Datenschutz für Websites (Teil 1). Jede Website braucht eine Datenschutzerklärung. So einfach § 13 Abs. 1 Telemediengesetz (TMG) klingt, so schwierig ist die Umsetzung in der Praxis. Das gilt ebenso für das Einholen elektronischer Einwilligungen, das Setzen und Auslesen von Cookies sowie die Gewährleistung der IT und Date...