34 Videokameras in einem Unternehmen halten sogar jeden Gang Richtung Toilette lückenlos in HD-Qualität fest. So geht das trotz Protest eines davon betroffenen Arbeitnehmers 22 Monate lang. Die Quittung: Er erhält 15.000 € Schmerzensgeld!
Bewerbungsverfahren müssen vertraulich ablaufen, sonst bewirbt sich bald niemand mehr. Welche rechtlichen Folgen hat es, wenn sich jemand aus der Personalabteilung nicht an diese Spielregeln hält? Der Europäische Gerichtshof (EuGH) gibt darauf einige Antworten.
Ein Video erstellen und dabei die Stimme eines bekannten Menschen verwenden? KI macht das locker möglich. Aber wehe, wenn der bekannte Mensch damit nicht einverstanden ist! Dann kann es teuer werden.
Die Meldepflichten der DSGVO bei Datenschutzvorfällen kennen Verantwortliche und DSB mittlerweile sehr gut. Es resultieren jedoch aus anderen Rechtsgrundlagen ebenfalls Meldepflichten, die nicht allen Beteiligten geläufig sind. Solche meldepflichtigen Vorfälle führen teils auch zu Meldepflichten wegen Datenpannen.
Noch bevor es ins Firmengebäude geht, stolpern viele Datenschutzbeauftragte (DSB) über die ersten Datenschutzmängel. Oft reichen wenige Minuten aus, um typische Schwachstellen zu erkennen – im Außenbereich, am Eingang oder im Empfangsbereich. Die ersten zehn Minuten einer Begehung offenbaren meist mehr als gedacht.
Dass ein Betriebsratsvorsitzender auf Antrag des Arbeitgebers per Gerichtsbeschluss aus dem Betriebsrat ausgeschlossen wird, ist nur bei einer groben Pflichtverletzung möglich. Die Weiterleitung einer Mail mit einer umfangreichen Personalliste aus dem Betriebsratsbüro an den privaten Mailaccount ist als eine solche grobe Pflichtverletzung zu werten.
Passwörter sind das Tor zu sensiblen Daten und Unternehmensgeheimnissen. Doch was nützen die besten Sicherheitsrichtlinien, wenn Mitarbeitende diese im Alltag nicht beherzigen?
Laut Bundesgerichtshof bekommt man 500 € Schadensersatz, wenn ein Unternehmen der SCHUFA zu Unrecht eine Negativmeldung schickt! So lauteten Meldungen im Internet. Lesen Sie, welcher wahre Kern darin steckt und was daran Fantasie ist! Das ist für alle Unternehmen wichtig, die - egal in welcher Form - mit der SCHUFA zusammenarbeiten.
Dass jemand dienstliche Mails an seinen privaten Mailaccount weiterleitet, kommt immer wieder vor. Die Gründe dafür sind verschieden. Verboten ist es aber allemal. Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann drastische Konsequenzen nach sich ziehen. Diese Erfahrung musste ein Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft machen.
Ein Kunde legt großen Wert auf Datensicherheit. „Nur bei uns sind die Daten sicher“, so die Devise vom Boss. „Unser Hausmeister sorgt dafür, dass die Daten bei uns sicherer sind als in irgendeiner Cloud.“ Auch wenn ich ihm verdeutliche, dass die betrieblichen Smartphones längst Daten in die Cloud schicken – die Überzeugung des Chefs ist nicht zu erschüttern.