Um im Unternehmen oder einer staatlichen Stelle die passenden Prozesse zu implementieren und zu überprüfen, ist es wichtig, auch als Datenschutzbeauftragter (DSB) die Anforderungen der jeweiligen Rechtsgrundlage zu kennen. Dabei sind auch Rechtsgrundlagen zu betrachten, die im Alltag unter Umständen als „abwegig“ erscheinen.
Verhältnis zur DSGVO
Die Meldepflichten aus anderen Rechtsgrundlagen als der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) betreffen vordergründig meist nicht die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten. Die Vorfälle, wie z.B. Cyberangriffe oder Schwachstellen von Produkten, sind an die zuständige Stelle zu melden. Sie können je nach Fallkonstellation dazu führen, dass zusätzlich auch der Schutz personenbezogener Daten verletzt ist. Dann folgt der Meldepflicht nach einer Rechtsgrundlage zusätzlich die Meldepflicht einer Datenpanne nach der DSGVO. Außerdem sind in vielen Fällen nicht nur nach der DSGVO die von einem Vorfall Betroffenen zu informieren.