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04. Januar 2022

TTDSG: Neue Orientierungshilfen für Betreiber von Webseiten und Apps

Das TTDSG setzt u.a. die Cookie- Regelung der ePrivacy-Richtlinie um
Bild: iStock.com / Guzaliia-Filimonova
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Checklisten und Praxistipps
Welche Änderungen bringt das neue Telekommunikations-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) für die Betreiber von Webseiten, Apps oder Smarthome-Anwendungen mit sich? Was müssen sie bei der Umsetzung beachten? Konkrete Tipps geben zwei aktuelle Orientierungshilfen.

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat am 20. Dezember 2021 ihre „Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter:innen von Telemedien ab dem 1. Dezember 2021“ veröffentlicht. Zwei Tage später folgte die Orientierungshilfe „Bayerische öffentliche Stellen und Telemedien“.

Beide Papiere gehen zunächst auf die veränderte Rechtslage ein, die seit dem Inkrafttreten des TTDSG am 1. Dezember 2021 gilt. Seitdem gelten auch die neuen Regelungen für sogenannte „Cookies“, mit denen die EU-Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wurden.

TTDSG verbessert Datenschutz

Das neue Gesetz „soll mehr Klarheit im Gefüge der europäischen und nationalen telekommunikations-, telemedien- und datenschutzrechtlichen Vorschriften bringen“, heißt es im Vorwort der bayerischen Orientierungshilfe.

„Insbesondere soll (…) der Flut von Einwilligungsbannern und der damit einhergehenden Ermüdung der Nutzerinnen und Nutzer von Online-Angeboten entgegengewirkt werden. Sie sollen wieder mehr Kontrolle über ihre Daten erlangen.“

Nutzer brauchen Kontrolle

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz betont deshalb in einer Pressemitteilung vom 22. Dezember 2021, dass sich die Nutzer der Angebote unkompliziert darüber informieren können müssten,

  • welche personenbezogenen Daten Anbieter von ihnen verarbeiten,
  • wie und in was sie einwilligen
  • und wie sie eine Einwilligung rückgängig machen können.

Webseiten kritisch überprüfen

Für die Betreiber von Webseiten und mobilen Anwendungen hat der oberste bayerische Datenschützer für den öffentlichen Bereich Prof. Dr. Thomas Petri diesen Tipp:

„Unterziehen (Sie) bestehende Internetpräsenzen in datenschutzrechtlicher Hinsicht einer kritischen Überprüfung. Dies gilt insbesondere für den Einsatz von Drittdiensten, die Ausgestaltung der Datenschutzhinweise sowie von Einwilligungsbannern.“

Orientierungshilfen geben praktische Tipps

Wie das genau geht, zeigt sowohl die Orientierungshilfe der DSK als auch die Orientierungshilfe „Bayerische öffentliche Stellen und Telemedien“.

Das bayerische Papier wendet sich vor allem an öffentliche Stellen und bringt auf 47 Seiten zahlreiche Beispiele aus der kommunalen Praxis:

Hinweis auf Drittanbieter

„Setzt die Gemeinde C. auf ihrer Webseite einen Link ein, der zu einer Webseite eines Drittanbieters mit dessen Videodienst führt, muss die Gemeinde die Webseitenbesucherin oder den Webseitenbesucher darauf hinweisen.“ (Beispiel auf Seite 17)

Opt-in-Lösung für Einwilligungsbanner

„Spätestens ab dem 1. Dezember 2021 sind im Falle der Neueinrichtung von Webseiten – sofern erforderlich – Einwilligungsbanner ausschließlich mit einer Opt-in-Lösung vorzusehen. Die bestehenden Webseiten sind umgehend auf ihre rechtskonforme Ausgestaltung zu prüfen und entsprechend anzupassen“. (Beispiel auf Seite 18)

Einsatz von Third-Party-Cookies

„Lehnt Webseitenbesucher A. in seinen Browser-Einstellungen den Einsatz von Third-Party-Cookies ab, stimmt er in der Einwilligungsverwaltung aber später den Datenverarbeitungen unter Einsatz von Cookies zum Abrufen der Kartendienste der Drittanbieterinnen und Drittanbieter zu, soll die letzte Einstellung maßgeblich sein.“ (Beispiel auf Seite 39)

Orientierungshilfe liefert Checklisten

Darüber hinaus bietet die Orientierungshilfe aus Bayern zwei Checklisten:

  • eine Checkliste vor dem Einsatz der Einwilligungsbanner (Seite 44)
  • eine Checkliste für die Ausgestaltung der Einwilligungsbanner (Seite 45)

Mehr Informationen:

Elke Zapf

Elke Zapf
Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.
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