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06. März 2023

EDSA-Leitlinien: Schutz vor „irreführendem Design“

Wie können Nutzer vor irreführenden Designeffekten und Manipulation geschützt werden? Jetzt in den neuen EDSA-Leitlinien nachlesen!
Bild: Nuthawut Somsuk / iStock / Getty Images Plus
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Datenschutz in Europa
Wie können Nutzer von sozialen Medien vor irreführenden Designeffekten und Manipulation geschützt werden? Damit hat sich der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) lange beschäftigt und nun die aktualisierten Leitlinien zu „Irreführenden Designeffekten auf Social-Media-Plattformen“ veröffentlicht.

Keine irreführende Gestaltung mehr

„Wenn Bürger_innen im Internet unterwegs sind, sollten sie von Seiten-Anbietern fair behandelt und nicht durch irreführenden Gestaltungen und Strukturen zu einem für sie nachteiligen Verhalten verleitet werden“, betont Dr. Jan Wacke, leitender Beamter beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) Baden-Württemberg, in einer Pressemitteilung.

Was sind „irreführende Designeffekte“?

„Unter irreführenden Designeffekte sind Manipulationstechniken zu verstehen, die auf die Ausnutzung menschlichen Verhaltens ausgerichtet sind und der Beeinflussung von Menschen dienen,“ erklärt der baden-württembergische LfDI in seiner Pressemitteilung. Deshalb würden Nutzer oft „unbewusste, unbeabsichtigte und möglicherweise schädigende Entscheidungen hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten“ treffen.

Beispiele dafür sind „Overloading“, „Skipping“, „Stirring“ oder „Fickle“.

Deutsch-französische Federführung

Der LfDI Baden-Württemberg hat – zusammen mit der französischen Datenschutzaufsichtsbehörde (CNIL) – federführend die Guidelines 03/2022 on deceptive design patterns in social media platform interfaces: how to recognise and avoid them im Rahmen der Social Media Expert Subgroup erarbeitet (wir berichteten).

Leitlinien geben praktische Empfehlungen

Die aktualisierten Leitlinien nahm der EDSA nun in seiner 75. Sitzung am 14. Februar 2023 endgültig an und veröffentlichte sie ein paar Tage später.

Sie geben auf 74 Seiten „Designer_innen und Nutzer_innen praktische Empfehlungen, wie irreführende Designeffekte erkannt und vermieden werden können“, freut sich Dr. Jan Wacke.

Best-Practice-Beispiele

Designer finden in den Leitlinien etliche Beispiele von „irreführenden Designeffekten“ und konkrete Tipps, wie sie es besser machen können. Alle Best-Practice-Beispiele sind auf den Seiten 73 und 74 der EDSA-Leitlinie übersichtlich zusammengefasst.

Zwei Beispiele für Empfehlungen des EDSA sind:

    • Überblick über die Datenschutzrichtlinie:
      „Fügen Sie zu Beginn / am Anfang der Datenschutzerklärung ein (ausklappbares) Inhaltsverzeichnis mit Überschriften und Unterüberschriften ein, das die verschiedenen Abschnitte der Datenschutzerklärung auflistet. Die Bezeichnungen der einzelnen Abschnitte geben den Nutzern einen klaren Hinweis auf den genauen Inhalt und ermöglichen es ihnen, den gesuchten Abschnitt schnell zu erkennen und anzuspringen.“)
    • Geräteübergreifende Konsistenz:
      „Wenn die Social-Media-Plattform über verschiedene Geräte verfügbar ist (z. B. Computer, Smartphones usw.), sollten sich die Einstellungen und Informationen zum Datenschutz in den verschiedenen Versionen an denselben Stellen befinden und über dieselben Reise- und Schnittstellenelemente (Menü, Symbole usw.) zugänglich sein.
      (übersetzt mit
      DeepL.com/Translator)
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Elke Zapf
Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.
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