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Grundlagen

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Mit den Omnisbus-Paketen verfolgt die EU-Kommission das ZIel, den Regelungsaufwand für betroffene Unternehmen und Verwaltungen zu reduzieren
Bild: iStock.com/CoreDesignKEY
Gleich drei „Omnibusse“ sind unterwegs!

Bei den überraschend intensiven Bemühungen zur Reform der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) laufen mehrere Initiativen parallel. Weitere Vorstöße sind denkbar. Die Zusatzverordnung zur DSGVO ist bereits Realität.

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Eine Aktualisierung des europäischen Datenschutzrechts soll für Vereinfachung sorgen – Stichwort „Digital-Omnibus“
Bild: iStock.com/sankai
Zwischenstand Anfang 2026

Die Initiativen für eine Reform der DSGVO haben bisher nicht zu abschließenden Ergebnissen geführt. Das wird sich 2026 deutlich ändern. Unabhängig davon soll die Rechtsanwendung durch die Aufsichtsbehörden besser vorhersehbar werden.

Urteil des Europäischen Gerichtshofs

Die Bestimmung des Personenbezugs ist im Kontext des Einsatzes von KI, des Teilens von Daten nach dem Data Act und für die Nutzung von „As a Service“-Angeboten sowie auch für die Reichweite eines Auskunftsanspruchs von grundlegender Bedeutung. Der EuGH hat nun klargestellt: Der Personenbezug einer Information ist relativ zu bestimmen.

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Die Bundesregierung strebt eine Reform des BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) an.
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Politische Absichten

Bundeskanzler Merz und die Länderchefinnen und -chefs stellen das BDSG auf den Prüfstand und planen u.a. einen tiefgreifenden Umbau der Datenschutzaufsicht. Was genau beschlossen wurde, welche Reformen bevorstehen und in welchen Zeitrahmen diese ungesetzt werden sollen, zeigt der Blick in die nun vorliegenden Maßnahmen – ergänzt um Einordnung und Hintergründe.

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Der für viele bedrohlich wirkende Begriff „DSGVO-Compliance“ ist bei Kleinstunternehmen im Handel schnell entzaubert
Bild: Stock.com/#Urban-Photographer
Checkliste des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht

Auch Jahre nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Fragen, wie und in welcher Tiefe diese umzusetzen ist, noch nicht vollständig beantwortet. Das liegt auch daran, dass die als Grundverordnung konzipierte ­Datenschutz-Regulatorik alle Verantwortlichen adressiert und deshalb unbestimmt bleiben muss.

Wann ist die Haushalts-Ausnahme der DSGVO anwendbar? Damit beschäftigte sich das österreichische Bundesverwaltungsgericht.
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„Rosenkrieg“ von vier Jahren

Ein geschiedenes Paar hat eine gemeinsame Tochter. Die Mutter installiert auf dem Handy der Tochter die Ortungs-App „Pingo“. Darüber beschwert sich ihr Vater bei der österreichischen Datenschutzaufsicht. Er fühlt sich von seiner Ex verfolgt. Denn zumindest einmal hat sie die Tochter geortet, während sie bei ihm war.

Wichtige Datenschutz-Begriffe

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kennt in Art. 9 den Begriff der besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Ihre Verarbeitung ist nur unter besonderen Voraussetzungen erlaubt und kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig machen. Deshalb ist es wichtig, genau zu wissen, welche Daten unter diesen Begriff fallen.

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Für den datenschutzkonformen Einsatz KI-gestützter Chatbots sind eine nutzerfreundliche Gestaltung und stimmige Voreinstellungen von großer Bedeutung
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Einsatz künstlicher Intelligenz zwischen KI-VO und DSGVO

Immer mehr Unternehmen nutzen KI-basierte Chatbots, um Kundschaft oder Beschäftigte bei Fragen zu Produkten, Dienstleistungen und Geschäftsprozessen zu unterstützen. Der Einsatz solcher Chatbots bringt Vorteile, wirft aber auch wichtige datenschutzrechtliche Fragen auf.

Datenschutz-Begriffe und Bewertung von Technologien

RFID und NFC sind etwa beim kontaktlosen Bezahlen von zentraler Bedeutung. RFID (Radio Frequency Identification Technology, Funkfrequenzidentifizierung) ist eine Technologie, mit der sich Daten berührungslos und ohne Sichtkontakt lesen und speichern lassen. Nahfeldkommunikation (Near Field Communications, NFC) basiert auf den RFID-Standards.

Das Schutzstufenkonzept im Datenschutz
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Klassifizierung von Daten

Die technisch-organisatorischen Maßnahmen im Datenschutz müssen sich an der Eintrittswahrscheinlichkeit und Schwere des Risikos für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen und damit am Schutzbedarf der Daten orientieren. Der Schutzbedarf hängt u.a. von der Datenkategorie ab. Um diese zu bestimmen, helfen Schutzstufenkonzepte.

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Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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