Wann eine Information personenbezogen ist, ist eine grundlegende Frage für die Anwendbarkeit der DSGVO. Gerade mit Blick auf KI & Co. ist sie entscheidend dafür, ob die Grundsätze der DSGVO zu beachten sind. Aber die Frage stellt sich – wenngleich mit leicht geänderter Perspektive – auch z.B. bei einer Kopie im Rahmen des Auskunftsanspruchs.
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