Eine Fülle neuer Regelungen tritt 2026 in Kraft oder ist nach Übergangsfristen anzuwenden. Datenschutzbeauftragte und Verantwortliche benötigen einen schnellen Überblick über die Vorschriften, die für sie oder das Unternehmen wichtig sind, um entsprechende Prozesse zu implementieren und Risiken zu minimieren.
Mit einem umfangreichen M365-Kit, einem aktualisierten Cloud Compendium und neuen DSFA-Vorlagen will Microsoft ab sofort Unternehmen dabei unterstützen, den datenschutzkonformen Einsatz seiner Cloud- und KI-Services einfacher zu dokumentieren und zu bewerten.
Ehemalige Beschäftigte können gewollt oder ungewollt zu einem großen Datenrisiko werden. Nur ein durchdachtes Verfahren für Kolleginnen und Kollegen, die aus dem Unternehmen ausscheiden, kann hier gegensteuern. Prüfen Sie deshalb diese Verarbeitungstätigkeit Ihres Unternehmens oder Ihrer Behörde.
Vertrauliche Informationen sind innerhalb und außerhalb einer Lieferkette zu schützen. Das gilt insbesondere bei der Nutzung von Cloud Computing, wo auch ein Schutz vor Zugriffen des Cloud-Providers gegeben sein muss. Das Schlüsselmanagement spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Webshops verarbeiten viele personenbezogene Daten, vor allem im Rahmen von Bestellungen. Unternehmen möchten die so erhobenen Daten oftmals zusätzlich für Auswertungszwecke nutzen, z.B. um ihr Angebot zu verbessern. Was haben sie dabei datenschutzrechtlich zu beachten?
Künstliche Intelligenz (KI) ist in der Breite der Unternehmen angekommen. Dies führt schnell zur Frage, wie sich ein solches Produkt für einen datenschutzkonformen Einsatz kontrollieren lässt. Hier gibt es Synergien zwischen DSGVO und KI-VO.
Viele Datenpannen haben Sicherheitslücken in der Lieferkette als Ursache. Cyberkriminelle missbrauchen dabei insbesondere digitale Identitäten und Berechtigungen. Für den Datenschutz ist es wichtig, dass auch bei den Lieferanten das Identitätsmanagement stimmt. Datenschutzbeauftragte (DSB) sollten darüber aufklären.
Viele Unternehmen haben ein Datensicherheitskonzept, das die Risiken nicht genau genug berücksichtigt. Oft finden sich nur allgemeine Aussagen zum Datenschutz. Das Standard-Datenschutzmodell (SDM 3.1) hilft dabei, die Schutzmaßnahmen zu konkretisieren.
Immer mehr Unternehmen setzen in vielen Bereichen auf künstliche Intelligenz (KI). Hinsichtlich des Datenschutzes sorgt das durchaus für Probleme. Betreibt man KI-Anwendungen lokal, sieht das zwar etwas anders aus. Aber auch hier gilt es einiges zu beachten.