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15. Mai 2023

Prüfaktion: Wie ist die Stellung des DSB in der betrieblichen Praxis?

Das untersuchen aktuell die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden in ihrer zweiten gemeinsamen Prüfaktion. Daran beteiligt ist das BayLDA.
Bild: djmilic / iStock / Getty Images Plus
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Datenschutz in Europa
Wie ist es in der betrieblichen Praxis um die Stellung und die Aufgaben von Datenschutzbeauftragten bestellt? Das untersuchen aktuell die europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden. Daran beteiligt ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA), das uns den Prüfbogen zur Verfügung gestellt hat.

Garanten des Datenschutzes im Alltag

„Für das BayLDA sind die Datenschutzbeauftragten seit jeher mehr als nur die ersten Ansprechpartner:innen der Aufsichtsbehörde“, betont Michael Will, Präsident des BayLDA, in einer Pressemitteilung.

Datenschutzbeauftragte seien gerade für kleine und mittlere Unternehmen „Garanten des Datenschutzes im Alltag“ und leisteten „Tag für Tag einen zentralen Beitrag für das Gelingen datenschutzgerechter Digitalisierung“.

Zweite gemeinsame Prüfaktion der Datenschutzaufsichtsbehörden

Um ihre Rolle weiter zu stärken, beteiligt sich das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht an der zweiten gemeinsamen Prüfaktion, die der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) koordiniert.

Gemeinsam wollen die Datenschutzaufsichtsbehörden die Stellung, die Aufgaben und die heutigen Handlungsbedingungen der Datenschutzbeauftragten in der betrieblichen Praxis analysieren – und sich über mögliche Verbesserungen austauschen.



Update vom 15.5.2023 zur ursprünglichen Meldung von März 2023: Den 16-seitigen Prüfbogen zu Stellung und Aufgaben von Datenschutzbeauftragten finden Sie hier im PDF-Format.



Zentrale Neuerung der DSGVO

Mehr als 36.000 Datenschutzbeauftragte sind – laut Angaben des BayLDA – in Unternehmen und Behörden tätig. Sie stellen „einen der Eckpfeiler des Datenschutzes“ dar. Sie hätten sich „als zentrale Neuerung“ der Europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die vor knapp fünf Jahren in Kraft getreten ist, nun „auch in den übrigen Mitgliedstaaten etabliert.“

Genauer Blick auf die betriebliche Praxis

Im Mittelpunkt der Prüfaktion stehen Fragen der Qualifikation und Ressourcenausstattung der Datenschutzbeauftragten.

Darüber hinaus geht es um mögliche Beeinträchtigungen der unabhängigen und effektiven Aufgabenwahrnehmung. „Insbesondere die Ausübung von Zusatzfunktionen kann dabei Interessenkonflikte begründen, wie etwa bei Compliance-Beauftragten, IT-Verantwortlichen bzw. Personalverantwortlichen“, erklärt Will.

Auch die Anforderung, dass Datenschutzbeauftragte unmittelbar der höchsten Managementebene zu berichten haben, will die zweite gemeinsame Prüfaktion genau in den Blick nehmen und sich „sowohl Organigramme als auch Jahresberichte der Datenschutzbeauftragten vorlegen lassen“.

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Elke Zapf

Elke Zapf
Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.
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