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28. Februar 2023

Hinweisgeberschutzgesetz: EU-Kommission verklagt Deutschland

Der Schutz von Whistleblowern wurde immer noch nicht umgesetzt. Im Fall einer Verurteilung drohen Strafzahlungen.
Bild: Roman Didkivskyi / iStock / Getty Images Plus
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Whistleblower
Die Europäische Kommission verklagt Deutschland und sieben weitere EU-Staaten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), weil sie den verbesserten Schutz von Whistleblowern immer noch nicht umgesetzt haben. Im Fall einer Verurteilung drohen den Ländern Strafzahlungen.

Klage vor dem Europäischen Gerichtshof

„Heute hat die Europäische Kommission beschlossen, Tschechien, Deutschland, Estland, Spanien, Italien, Luxemburg, Ungarn und Polen vor dem Gerichtshof zu verklagen, weil die Länder die Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (Richtlinie (EU) 2019/1937), nicht vollständig umgesetzt und die Umsetzungsmaßnahmen nicht mitgeteilt haben“, erklärt die Europäische Kommission in ihrer Pressemitteilung vom 15. Februar 2023.

Hinweisgeber sollen besser geschützt werden

Die Hinweisgeberschutz-Richtlinie der Europäischen Union verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten dazu, geeignete Kanäle für Hinweisgebende aus Behörden und Unternehmen einzurichten, über die sie vertraulich Verstöße gegen EU-Vorschriften melden können. „Damit soll ein zuverlässiger Schutz vor Repressalien etabliert werden“, betont die EU-Kommission.

Bundesrat lehnt Hinweisgeberschutzgesetz ab

Deutschland und einige andere Staaten tun sich aber äußerst schwer damit, die EU-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Die Frist dafür lief bereits am 17. Dezember 2021 ab – doch bis heute fehlt ein deutsches Hinweisgeberschutzgesetz.

Erst im Januar 2023 lehnten die unionsgeführten Länder im Bundesrat einen Gesetzentwurf der Ampelkoalition zum besseren Schutz von Whistleblowern ab (wir berichteten). Laut einem Bericht der Tagesschau beklagten sie eine zu starke bürokratische Belastung von Unternehmen.

Vermittlungsausschuss ist gefragt

Nun ist der Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat gefragt und muss einen Kompromiss aushandeln.

Sollte der dem Europäischen Gerichtshof nicht genügen, kann der EuGH Deutschland zu einer Geldstrafe verurteilen.

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Elke Zapf

Elke Zapf
Verfasst von
Elke Zapf
Elke Zapf
ist freiberufliche Kommunikationsexpertin und Journalistin. Ihre Schwerpunkte sind Wissenschaft, Forschung, nachhaltiger Tourismus und Datenschutz.
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