Zum Zeitpunkt, als der vorliegende Beitrag entstand, bestand die Schwierigkeit darin, dass bei EU-Richtlinien teilweise noch die Umsetzungsgesetze in deutsches Recht fehlten. Der Überblick kann daher nur für die zukünftig anstehenden Themen sensibilisieren, aber keineswegs vollständige Informationen liefern.
Data Act
Seit 12.09.2025 anzuwenden! (weitere Zeitpunkte bei To-dos)
To-dos
- Prüfung: Ist das eigene Unternehmen betroffen?
- Dateninventur vornehmen
- Prozesse zur Datenübertragbarkeit implementieren sowie Interoperabilität testen; dazu gehören auch eine zentrale Anfragestelle und ein Prozess für Nutzeranfragen (Achtung: Personenbezogene Daten der Nutzer werden verarbeitet)
- Für neue Produkte: Datenzugang by design ab 12.09.2026
- Verträge anpassen: faire Vertragsklauseln (z.B. keine Haftungsausschlüsse für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) – gilt ab
12.09.2027 auch für Altverträge - Ab 12.01.2027 sind Switching-Gebühren bei Cloud-Diensten nicht mehr zulässig.
- Behördenzugriff für definierte Notfallsituationen einrichten