Erst im Mai dieses Jahres verkündete das Bundeskabinett: „Die digitale Brieftasche kommt.“ Überraschend ist dieser Schritt allerdings nicht. Bereits am 20. Mai 2024 trat die Änderungsverordnung (EU) 2024/1183 – besser bekannt als eIDAS 2.0 – in Kraft. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, ihren Bürgerinnen und Bürgern mindestens eine europäische digitale Identitätswallet bereitzustellen.
In Deutschland sollen diese Vorgaben durch das Digitale Identitätengesetz (DIdG) umgesetzt werden, dessen Regierungsentwurf das Kabinett eben im Mai beschlossen hat. Das Gesetz befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren und wird im Bundesrat unter der Drucksache 322/26 geführt; die Stellungnahmefrist endet am 10. Juli 2026.
Auch wenn die Beratungen in Bundestag und Bundesrat noch ausstehen, soll die Wallet bereits im Januar 2027 in einer ersten Ausbaustufe verfügbar sein. Zunächst stehen die digitale Identifizierung und der Nachweis von Berechtigungen im Vordergrund. Spätere Ausbaustufen sollen unter anderem qualifizierte elektronische Signaturen, pseudonyme Log-ins sowie die Freigabe von Zahlungstransaktionen ermöglichen.
Kurz erklärt: Was ist die EUDI-Wallet?
Die EUDI-Wallet ist eine europäische digitale Identitätsbrieftasche, die es Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen soll, Identitätsdaten und amtliche Nachweise sicher auf ihrem Smartphone zu speichern, gezielt weiterzugeben und grenzüberschreitend innerhalb der EU zu nutzen. Je nach Ausgestaltung können darin unter anderem der Personalausweis, der Führerschein, Bildungsnachweise oder elektronische Signaturzertifikate hinterlegt werden.
Ein wesentlicher datenschutzrechtlicher Vorteil der EUDI-Wallet liegt im Prinzip der selektiven Offenlegung. Anstatt vollständige Dokumente vorlegen zu müssen, können Nutzerinnen und Nutzer künftig gezielt nur diejenigen Informationen freigeben, die für den jeweiligen Zweck tatsächlich erforderlich sind. Dies wird durch kryptografische Verfahren ermöglicht, mit denen sich einzelne Eigenschaften einer digitalen Bescheinigung nachweisen lassen, ohne den gesamten Datensatz offenzulegen. So könnte etwa der Nachweis der Volljährigkeit erbracht werden, ohne zugleich Geburtsdatum oder Wohnanschrift offenzulegen. Dies stärkt den Grundsatz der Datenminimierung – vorausgesetzt, die technischen und organisatorischen Vorgaben gewährleisten, dass eine solche beschränkte Datenweitergabe auch tatsächlich durchgesetzt wird.
Die Hauptakteure
Die Architektur der EUDI-Wallet basiert im Wesentlichen auf dem Zusammenwirken von drei Akteuren:
- den Wallet-Nutzerinnen und -Nutzern: Die Nutzerinnen und Nutzer verwalten ihre digitalen Identitätsnachweise und sonstigen elektronischen Bescheinigungen in der Wallet und entscheiden selbst, welche Informationen sie im Einzelfall freigeben.
- den Ausstellern (Issuern): Die erforderlichen Nachweise werden von vertrauenswürdigen öffentlichen oder privaten Stellen – den sogenannten Issuern – ausgestellt. Hierzu zählen beispielsweise Behörden, Hochschulen, Kammern oder andere berechtigte Organisationen. Sie bestätigen die Echtheit der enthaltenen Informationen und stellen diese als kryptografisch gesicherte digitale Nachweise bereit.
- den Wallet-Relying-Parties: Hierbei handelt es sich um öffentliche oder private Stellen, die im Rahmen einer konkreten Transaktion bestimmte Nachweise oder einzelne Attribute aus der Wallet anfordern, um beispielsweise die Identität einer Person oder das Vorliegen einer bestimmten Eigenschaft zu überprüfen. Typische Beispiele sind Banken, Online-Dienste, Arbeitgeber oder Behörden. Sie verifizieren die Echtheit der übermittelten Nachweise und können auf dieser Grundlage eine Entscheidung treffen, etwa über die Erbringung einer Dienstleistung oder die Gewährung eines Zugangs. Dabei sind sie verpflichtet, nur diejenigen Attribute anzufordern und zu verarbeiten, die für den jeweiligen Zweck tatsächlich erforderlich sind.