Führt ein Unternehmen ein neues CRM-System ein, ist in vielen Fällen KI an Bord. Für die Datensicherheit des CRM bringt dies neue Fragestellungen mit sich. DSB müssen daher ihre Prüfkataloge erweitern.
KI im CRM? Neue Datenschutzrisiken! Unsere Checkliste zeigt, welche Prüfungen Datenschutzbeauftragte bei KI-basierten CRM-Systemen durchführen sollten.
Können Menschen dazu verpflichtet werden, beim Onlinekauf einer Fahrkarte zwischen der Anrede „Herr“ und „Frau“ zu wählen? Schon die Fragestellung löst verständlicherweise Emotionen aus. Doch lassen Sie sich gegen Ende dieses Artikels überraschen, wo sich die Antwort auf diese Frage überall auswirkt – weit über das Thema „Geschlechtsidentität“ hinaus!
Unterliegt die Nutzung von Headsets der Mitbestimmung? Und falls dem so ist: Wer darf mitbestimmen? Der Gesamtbetriebsrat oder die Betriebsräte vor Ort in den einzelnen Betrieben? Diese Fragen beantwortet das Bundesarbeitsgericht (BAG) klar. Zu einer wichtigen weiteren Frage sagt es aber kein Wort. Dafür hat sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) dazu geäußert.
Glas ist aus der modernen Architektur kaum wegzudenken. Es steht für Transparenz, Offenheit und Helligkeit und prägt die Arbeitswelt in Büros, Produktionsstätten sowie mobilen Arbeitsumgebungen. Doch Vorsicht ist geboten.
Je einen KI-Leitfaden für das Management und für Beschäftigte hat die bayerische Staatsregierung bereitgestellt. Die Leitfäden wenden sich an alle Dienststellen des Freistaats Bayern mit ihren insgesamt über 350.000 Beschäftigten. Viele Regelungsbausteine eignen sich auch für Unternehmen.
Der Einsatz von KI-Systemen ist auf dem Vormarsch. Auch Arbeitnehmerdaten sind Gegenstand KI-gestützter Verarbeitung. Sie befinden sich damit im Anforderungsfeld zwischen Fürsorgepflicht, Mitbestimmung und Datenschutz.
Seit dem 30. September 2023 hat Microsoft einen neuen Servicevertrag, der für Produkte wie Windows und Office sowie Cloud-Dienste wie OneDrive und Teams gilt. Die Vertragsinhalte werfen viele datenschutzrechtliche Fragen auf: ein Überblick.
Telearbeit, gelegentliches Arbeiten im Homeoffice und mobiles Arbeiten kommen seit der Pandemie verstärkt vor und ermöglichen es, die Büroflächen zu verkleinern. Dabei gibt es jedoch zahlreiche Datenschutzfallen.
Künstliche Intelligenz (KI) kann dabei unterstützen, Cyberangriffe zu erkennen und abzuwehren. Doch KI kann auch selbst zum Datenrisiko werden. Datenschutzbeauftragte sind hier mehrfach gefordert, nicht nur personenbezogene Daten zu schützen, sondern auch Manipulation und Missbrauch zu verhindern.