Die EU-NIS-2-Richtlinie verwendet den Begriff „Cyberhygiene“, ohne ihn zu definieren, ein Problem, das auch in den darauffolgenden Gesetzesentwürfen besteht. Es ist höchste Zeit, den Begriff einzuordnen.
Für den Datenschutz erscheint es vorteilhaft, wenn eine künstliche Intelligenz (KI) nicht in der Cloud, sondern lokal auf dem eigenen Endgerät läuft. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass dabei neue Risiken für den Datenschutz entstehen und die Datensicherheit gefährdet sein kann.
Der Fachkräftemangel in der IT belastet den IT-Support doppelt: Nutzende haben oftmals nicht genug IT-Know-how, und die IT-Abteilung ist unterbesetzt. Um den vielen Anfragen zu begegnen, setzen Unternehmen zunehmend auf Self-Service. Das birgt neue Datenschutzrisiken.
Betriebs- und Dienstvereinbarungen galten bislang als solide Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten. Allerdings sorgt aktuell ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für erhebliche Unsicherheit. Die Folgen der Entscheidung für das Datenschutzrecht können im Einzelfall weitreichend und bedeutsam sein.
Viele Unternehmen setzen im IT-Support vermehrt auf Self-Service-Angebote, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Doch dieser Trend bringt nicht nur Entlastung – sondern auch neue Herausforderungen im Datenschutz. Unsere Checkliste zeigt, worauf Sie achten sollten.
Wesentliche NIS-2-Pflichten haben Ähnlichkeiten zu Pflichten der DSGVO, sind aber doch nicht deckungsgleich. Der Beitrag beleuchtet die Parallelitäten und Unterschiede im Interesse einer möglichst einfachen einheitlichen Erfüllung. Datenschutzbeauftragte (DSB) können sich daher bei der Umsetzung der NIS-2-Vorgaben einbringen.
Im Rahmen dieser Reihe stellen wir Best-Practice-Ansätze vor, um Datenschutz und KI-Verordnung (KI-VO) gemeinsam anzugehen und in den typischen Phasen eines KI-Projekts umzusetzen. Nach dem ersten Teil der Planungsphase eines KI-Projekts geht es nun um die konkrete Umsetzung.
Die CE-Kennzeichnung gehört in der EU inzwischen zu den Standardkennzeichnungen für Produkte. Auch bestimmte KI-basierte Software muss eine CE-Kennzeichnung erhalten. Und als letzten Punkt in den KI-Basics werfen wir einen kurzen Blick auf die KI-Kompetenz.
Im Rahmen dieser Reihe stellen wir Best-Practice-Ansätze vor, um Datenschutz wie auch KI-VO gemeinsam anzugehen und in den typischen Phasen eines KI-Projekts umzusetzen. Das Ziel: sowohl erfolgreiche Innovationen zu realisieren als auch mit einer auf den Menschen ausgerichteten KI die Grundrechte zu schützen.