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Beratungspflichten von Datenschutzbeauftragten

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Es gibt immer mehr KI-Erweiterungen für Browser
Bild: Screenshot: Thomas Joos
Chrome, Edge, Firefox, Safari & Co.

Die Integration von künstlicher Intelligenz (KI) in Browser schreitet zügig voran. Dazu kommen externe Erweiterungen und neue Browser, die ganz auf KI-Nutzung ­ausgerichtet sind. Hier gilt es einiges zu beachten und in Datenschutzschulungen zu transportieren.

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Das neue Outlook ermöglicht es auf einfache Weise, Phishing-E-Mails an Microsoft zu melden und Absender zu blockieren. Doch vor einer automatischen Übermittlung schrecken manche wegen Datenschutzbedenken zurück.
Bild: Screenshot: Thomas Joos
Wie Outlook vor Phishing schützt

Das neue Outlook ist fester Bestandteil von Windows 11 24H2 und in immer mehr Unternehmen und Organisationen aktiv. Der Beitrag zeigt, was Sie dazu wissen sollten und welche Einstellungen helfen, ­Phishing-Attacken abzuwehren.

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Datenschutzbeauftragte (DSB) sollten den Begriff Cyberhygiene einordnen können.
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Unklarer Begriff in NIS 2

Die EU-NIS-2-Richtlinie verwendet den Begriff „Cyberhygiene“, ohne ihn zu ­definieren, ein Problem, das auch in den darauffolgenden Gesetzesentwürfen besteht. Es ist höchste Zeit, den Begriff einzuordnen.

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„Lokaler KI-Betrieb“ klingt sicher. Doch auch hier können Datenschutzrisiken bestehen, allein schon wegen der teils nicht nachvollziehbaren Angaben der KI-Anbieter zum Umgang mit den Daten der Nutzenden. Auch hier sind somit Datenschutz-Prüfungen erforderlich.
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Neue Anwendungsfälle für die Datensicherheit (Teil 5)

Für den Datenschutz erscheint es vorteilhaft, wenn eine künstliche Intelligenz (KI) nicht in der Cloud, sondern lokal auf dem eigenen Endgerät läuft. Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass dabei neue Risiken für den Datenschutz entstehen und die Datensicherheit gefährdet sein kann.

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Lokal laufende KI gilt als datenschutzfreundlich – doch der Schein trügt. Was Sie beachten müssen, zeigt unsere kompakte Checkliste!

Neue Anwendungsfälle für die Datensicherheit (Teil 4)

Der Fachkräftemangel in der IT belastet den IT-Support doppelt: Nutzende haben oftmals nicht genug IT-Know-how, und die IT-Abteilung ist unterbesetzt. Um den vielen Anfragen zu begegnen, setzen Unternehmen zunehmend auf Self-Service. Das birgt neue Datenschutzrisiken.

Ein EuGH-Urteil und seine Folgen

Betriebs- und Dienstvereinbarungen galten bislang als solide Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Beschäftigtendaten. Allerdings sorgt aktuell ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für erhebliche ­Unsicherheit. Die Folgen der Entscheidung für das Datenschutzrecht können im Einzelfall weitreichend und bedeutsam sein.

Checkliste

Viele Unternehmen setzen im IT-Support vermehrt auf Self-Service-Angebote, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Doch dieser Trend bringt nicht nur Entlastung – sondern auch neue Herausforderungen im Datenschutz. Unsere Checkliste zeigt, worauf Sie achten sollten.

Anforderungen der EU-Rechtsakte überlappen sich

Wesentliche NIS-2-Pflichten haben Ähnlichkeiten zu Pflichten der ­DSGVO, sind aber doch nicht deckungsgleich. Der Beitrag beleuchtet die Parallelitäten und Unterschiede im Interesse einer möglichst einfachen einheitlichen Erfüllung. Datenschutzbeauftragte (DSB) können sich daher bei der Umsetzung der NIS-2-Vorgaben einbringen.

Regulatorische Anforderungen beim Einsatz künstlicher Intelligenz

Im Rahmen dieser Reihe stellen wir Best-Practice-Ansätze vor, um Datenschutz und KI-Verordnung (KI-VO) gemeinsam anzugehen und in den typischen Phasen eines KI-Projekts umzusetzen. Nach dem ersten Teil der Planungsphase eines KI-Projekts geht es nun um die konkrete Umsetzung.

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Datenschutz PRAXIS - Der Podcast
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