Zum Jahreswechsel gibt es zahlreiche relevante Entwicklungen im Datenschutz: etwa die steigenden Eingaben bei den Aufsichtsbehörden sowie neue Erkenntnisse zur E-Mail-Sicherheit. Unsere neue Podcast-News-Folge ordnet diese Themen ein und gibt einen kompakten Überblick über zentrale Meldungen der Aufsichtsbehörden, Gesetzgebung und Cybersicherheit.
Frau Meier erhält eine E-Mail von Frau Abele, die beim Projektpartner für die Koordination der Projekte zuständig ist. „Wie wir hörten, erwarten Sie ein Baby! Herzlichen Glückwunsch!“ Nett gemeint, doch Frau Meier ist irritiert. Wie konnte diese Nachricht nach draußen gelangen? Ein klarer Datenschutzverstoß!
Immer wieder liest oder hört man in den Medien von Betrugsversuchen: dem bekannten Enkeltrick, einer angeblich neuen Handynummer per WhatsApp oder den zahllosen weiteren Varianten des Missbrauchs persönlicher Daten. Viele nehmen solche Fälle zur Kenntnis, schütteln vielleicht noch den Kopf über die Leichtgläubigkeit der Opfer – und sind überzeugt, selbst niemals darauf hereinzufallen.
Die Initiativen für eine Reform der DSGVO haben bisher nicht zu abschließenden Ergebnissen geführt. Das wird sich 2026 deutlich ändern. Unabhängig davon soll die Rechtsanwendung durch die Aufsichtsbehörden besser vorhersehbar werden.
Der Einsatz von KI wirft bezüglich Datenschutz erhebliche Fragen auf. Vor allem Cloud-Lösungen sind problematisch, da sensible Daten Rechenzentren verlassen und eine externe Verarbeitung erfolgt. AnythingLLM bietet eine lokale Alternative.
Die Bestimmung des Personenbezugs ist im Kontext des Einsatzes von KI, des Teilens von Daten nach dem Data Act und für die Nutzung von „As a Service“-Angeboten sowie auch für die Reichweite eines Auskunftsanspruchs von grundlegender Bedeutung. Der EuGH hat nun klargestellt: Der Personenbezug einer Information ist relativ zu bestimmen.
Ohne die Zusammenarbeit mit der IT-Administration wird kaum ein Datenschutzbeauftragter oder eine Datenschutzbeauftragte (DSB) auskommen. Doch die Kooperation darf nicht zu eng werden. Vor allem darf es nicht zu einer Doppelfunktion DSB und Administrator/-in kommen, um der Datenschutzkontrolle gerecht zu werden.
Das Verhältnis zwischen Datenschutzbeauftragtem und Administrator ist oft ein ganz spezielles: Denn ein Administrator unterliegt der Datenschutzkontrolle. Wie machen Sie ihm das schmackhaft?
Machen betroffene Personen ihre Datenschutzansprüche vor Gericht geltend, übernehmen meist die Rechtsabteilung oder externe Anwälte. Allerdings sollten Datenschutzbeauftragte (DSB) auch hier unterstützen. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Punkte relevant sind.
Eine Fülle neuer Regelungen tritt 2026 in Kraft oder ist nach Übergangsfristen anzuwenden. Datenschutzbeauftragte und Verantwortliche benötigen einen schnellen Überblick über die Vorschriften, die für sie oder das Unternehmen wichtig sind, um entsprechende Prozesse zu implementieren und Risiken zu minimieren.