Viele Unternehmen haben ein Datensicherheitskonzept, das die Risiken nicht genau genug berücksichtigt. Oft finden sich nur allgemeine Aussagen zum Datenschutz. Das Standard-Datenschutzmodell (SDM 3.1) hilft dabei, die Schutzmaßnahmen zu konkretisieren.
Immer mehr Unternehmen setzen in vielen Bereichen auf künstliche Intelligenz (KI). Hinsichtlich des Datenschutzes sorgt das durchaus für Probleme. Betreibt man KI-Anwendungen lokal, sieht das zwar etwas anders aus. Aber auch hier gilt es einiges zu beachten.
Die Einführung von Tools, die mit KI-Funktionen werben, erzeugt in der Praxis teils erhebliche Aufwände. Denn Prüfprozesse sind oft noch nicht etabliert. Zur gezielten und effizienten Gestaltung von Prüfungen ist es daher umso wichtiger, zunächst zu klären, ob es sich tatsächlich um künstliche Intelligenz handelt.
Die Tätigkeitsberichte der Aufsichtsbehörden sind für DSB sowie Unternehmen eine wichtige Informationsquelle. Sie enthalten spannende datenschutzrechtliche Fragen und Antworten aus der Praxis. Nachfolgend sind wichtige Fälle aus den 2024er-Berichten aufbereitet und mit Umsetzungsempfehlungen unterfüttert.
Ist es nicht wunderbar, dass wir keine Protokolle von Videokonferenzen manuell erstellen müssen? Schließlich gibt es tolle „Notetaker“-Tools, die uns die Arbeit abnehmen – einfach topp! Doch die Werkzeuge bergen Datenschutztücken.
Der Podcast fragt nach – diesmal bei dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz, Prof. Dr. Dieter Kugelmann, zum Thema Confidential Computing. Kann das Konzept dabei helfen, dass Ziel der souveränen Cloud zu erreichen?
In vielen Unternehmen fehlt eine umfassende zentrale Übersicht über alle Benutzerzugänge. Die Betonung liegt auf „alle“. Ich habe mir angewöhnt, bei Kunden genau das nachzufragen – gibt es eine zentrale Benutzerverwaltung? Die Antwort ist erschreckend oft ausweichend oder ein klares Nein. Was lässt sich dagegen tun?
Der Datenschutz im Internet beginnt nicht erst damit, Online-Attacken abzuwehren, sondern mit dem datenschutzgerechten Internetauftritt eines jeden Unternehmens. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO / GDPR) und das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutzgesetz (TDDDG) machen hierzu zahlreiche Vorgaben.