Gesundheitsdaten unterliegen den Anforderungen für besondere Kategorien von Daten. Schon allein daraus ergaben sich Fragen, die noch nicht alle geklärt sind. Informationen verschiedener Datenschutz-Aufsichtsbehörden unterstützen nun Arztpraxen und andere Gesundheitsberufe.
Welche Abgrenzungs-Beispiele zur Auftragsverarbeitung gibt es? Wann ist das Hosting von Webseiten keine Auftragsverarbeitung? Unterliegen Steuerberater den Anforderungen der Auftragsverarbeitung? Das Bayerische Landesamt für Datenschutz (BayLDA) bietet in einer Neufassung seiner Infoblätter hierzu viele Informationen, die in der Praxis weiterhelfen.