Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat ein Dokument vorgelegt, das Vorgaben für die Datenschutz-Kontrolle durch Wirtschaftsprüfer macht. Worum geht es genau, und wie ist dieser Hinweis einzuordnen?
Die horrenden Geldbußen der DSGVO haben für schlaflose Nächte bei manchen Unternehmern gesorgt. Etwas Beruhigung könnte ein Urteil des BGH zu Compliance-Management-Systemen bringen. Es lässt sich auf die zukünftige Praxis der Aufsichtsbehörden übertragen, ebenso wie einige andere, schon vorhandene Regelungen.