IT-Forensik bedeutet, digitale Spuren auf Laptops, Servern, Smartphones oder in der Cloud zu sichern und auszuwerten. Ziel ist es, nachvollziehbar zu rekonstruieren, was passiert ist: Wer ist eingedrungen? Welche Daten sind betroffen? Wie groß ist der Schaden? Besonders häufig stehen Ransomware-Angriffe im Fokus, bei denen Systeme verschlüsselt und Unternehmen erpresst werden. Aber auch interne Vorfälle wie Datendiebstahl, Wirtschaftsspionage oder Arbeitszeitbetrug erfordern eine sorgfältige Analyse. Gerade hier ist besondere Vorsicht geboten, denn die Grenze zwischen berechtigter Aufklärung und unzulässigem Eingriff in die Privatsphäre ist oft schmal.
Wenn Cybersicherheit zur rechtlichen Pflicht wird
Mit der wachsenden Zahl und Komplexität von Cyberangriffen steigen auch die rechtlichen Anforderungen an Unternehmen. Gesetzgeber weltweit haben in den vergangenen Jahren zahlreiche Vorschriften erlassen, um den Schutz sensibler Daten und IT-Systeme zu stärken. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union ist dabei eines der bekanntesten und strengsten Regelwerke. Sie verpflichtet Unternehmen nicht nur zu einem verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten, sondern sieht auch empfindliche Sanktionen bei Verstößen vor.
Für Unternehmen bedeutet das: IT-Sicherheitsmaßnahmen müssen nicht nur technisch auf dem neuesten Stand sein, sondern auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Besonders wichtig ist dabei eine lückenlose und präzise Dokumentation aller sicherheitsrelevanten Vorgänge und Vorfälle. Nur so können Unternehmen im Ernstfall nachweisen, dass sie ihren Pflichten nachgekommen sind – etwa bei der Meldung von Datenschutzverletzungen an die zuständigen Behörden innerhalb der vorgeschriebenen Fristen. Die sorgfältige Dokumentation ist damit nicht nur eine rechtliche Notwendigkeit, sondern auch ein entscheidender Vertrauensfaktor gegenüber Kunden und Geschäftspartnern.
Datenschutzrechtlich ist die Ausgangslage klar: Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist nur zulässig, wenn sie auf einer Rechtsgrundlage beruht – etwa dem berechtigten Interesse des Unternehmens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Doch dieses Interesse muss stets gegen die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen abgewogen werden. IT-forensische Analysen dürfen sich daher nie „ins Blaue hinein“ erstrecken, sondern müssen sich eng am konkreten Verdacht orientieren. Die Zweckbindung und Datenminimierung sind zentrale Prinzipien: Es dürfen nur die Daten ausgewertet werden, die für die Aufklärung unbedingt erforderlich sind.
Legal Hold und Datenschutz: Klare Prozesse für den Ernstfall
Ein weiteres wichtiges Thema ist der sogenannte Legal Hold. Sobald ein Verdacht auf einen Vorfall besteht, müssen relevante Daten unverzüglich gesichert und vor Löschung geschützt werden. Das betrifft nicht nur digitale Spuren auf IT-Systemen, sondern auch E-Mails, Protokolle und andere Dokumente. Unternehmen sind gut beraten, klare Prozesse für den Legal Hold zu etablieren, um im Ernstfall keine Beweise zu verlieren und den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden.
Die Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten ist bei jeder IT-forensischen Analyse unerlässlich. Schon vor Beginn der Untersuchung sollte geprüft werden, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt, ob die Privatnutzung von Geräten erlaubt war und wie die Betroffenenrechte gewahrt werden können. In unklaren Situationen empfiehlt es sich, frühzeitig die Datenschutzaufsichtsbehörde einzubeziehen. Die Erfahrung zeigt, dass die Behörden meist pragmatisch und lösungsorientiert agieren, solange die Maßnahmen gut dokumentiert und begründet sind.
Besonderheiten bei BYOD – Herausforderungen für die IT-Forensik
Bring Your Own Device (BYOD) – also die Nutzung privater Geräte für dienstliche Zwecke – stellt Unternehmen bei IT-forensischen Analysen vor besondere Herausforderungen. Im Gegensatz zu rein dienstlichen Geräten sind auf privaten Endgeräten häufig sowohl geschäftliche als auch persönliche Daten gespeichert. Das erschwert die Trennung und Auswertung relevanter Informationen erheblich. IT-Forensiker müssen besonders sorgfältig vorgehen, um ausschließlich die für den Vorfall relevanten dienstlichen Daten zu analysieren und die Privatsphäre der Mitarbeitenden zu wahren. Ohne klare vertragliche und technische Regelungen (z. B. Container-Lösungen oder Mobile Device Management) kann es schwierig sein, auf notwendige Daten zuzugreifen, ohne gegen Datenschutzvorgaben zu verstoßen. Unternehmen sollten daher BYOD-Richtlinien etablieren, die sowohl die IT-Sicherheit als auch die Rechte der Mitarbeitenden berücksichtigen. Im Ernstfall empfiehlt sich die enge Abstimmung mit dem Datenschutzbeauftragten und – sofern vorhanden – dem Betriebsrat.
Die Rolle des Betriebsrats bei IT-forensischen Analysen
Der Betriebsrat spielt bei IT-forensischen Untersuchungen eine zentrale Rolle, insbesondere wenn Beschäftigtendaten betroffen sind. Nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei der Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Mitarbeitenden zu überwachen. IT-forensische Analysen fallen in der Regel unter diese Vorschrift, da sie personenbezogene Daten betreffen und potenziell zur Verhaltens- oder Leistungskontrolle genutzt werden können.
Bereits vor Beginn einer Untersuchung sollte der Betriebsrat informiert und – sofern erforderlich – beteiligt werden. Eine enge Zusammenarbeit hilft, Transparenz zu schaffen, das Vertrauen der Mitarbeitenden zu stärken und rechtliche Risiken zu minimieren. Idealerweise werden die Rahmenbedingungen für IT-forensische Analysen bereits in Betriebsvereinbarungen geregelt, um im Ernstfall schnell und rechtssicher handeln zu können.