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18. November 2025

Organigramme in Unternehmen und Unternehmensgruppen

DP+
Bei einem Organigramm stellen sich stets die beiden Kernfragen, welche personenbezogenen Daten es enthält und wer es einsehen kann
Bild: iStock.com/NicoElNino
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Beliebtes Hilfsmittel der Visualisierung birgt Datenschutzrisiken
Organigramme stellen interne Organisationsstrukturen und Ansprechpersonen visuell dar. Dies kann insbesondere für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine große Hilfe sein und erleichtert die interne Kommunikation. Allerdings ist auch der Datenschutz zu beachten.

Organigramme sind in vielen Organisationen gang und gäbe. Sie bieten den Vorteil, dass z.B. Fachabteilungen mit ihren Vorgesetzten und zugeordneten Beschäftigten bekannt gemacht werden können. Dies kann wiederum die Kontaktaufnahme und interdisziplinäre Zusammenarbeit bzw. Arbeitsaufteilung erleichtern. Oft kommen sogar spezielle Softwarelösungen zum Einsatz, die es ermöglichen, (neue) Beschäftigte leicht einzupflegen und in die grafische Darstellung einzubinden.

Praxis-Tipp
Unternehmen, die ein personenbezogenes Organigramm einführen wollen, sollten dieses immer mit ihren Datenschutzbeauftragten abstimmen. Damit können sie Fehler und gegebenenfalls unzulässige Datenverarbeitungen vermeiden.

Gleichzeitig geht dieser Prozess mit einer Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten einher, die datenschutzrechtlich zu prüfen ist.

Dabei kommt es entscheidend darauf an, welche Daten aus welchen Quellen das Organigramm umfasst und welcher Personenkreis Einsicht darin nehmen könnte.

Welche personenbezogenen Daten sind betroffen?

Für die rechtliche Bewertung sind zunächst Art und Umfang der verarbeiteten personenbezogenen Informationen relevant. Enthält ein Organigramm lediglich Name, Position/Abteilung sowie die dienstlichen Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dürfte das Unternehmen dies grundsä…

Elena Folkerts Conrad S. Conrad
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Verfasst von
Elena Folkerts
Elena Folkerts
Elena Folkerts, M.A., arbeitete zunächst in der Rechtsabteilung eines mittelständischen Softwareunternehmens und ist nun für einen der bundesweit führenden Dienstleister im Bereich Datenschutz tätig.
Conrad S. Conrad
Conrad S. Conrad
Conrad S. Conrad ist Volljurist und Senior Berater Datenschutz bei der datenschutz nord GmbH am Standort Hamburg.
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