Organigramme in Unternehmen und Unternehmensgruppen
Organigramme sind in vielen Organisationen gang und gäbe. Sie bieten den Vorteil, dass z.B. Fachabteilungen mit ihren Vorgesetzten und zugeordneten Beschäftigten bekannt gemacht werden können. Dies kann wiederum die Kontaktaufnahme und interdisziplinäre Zusammenarbeit bzw. Arbeitsaufteilung erleichtern. Oft kommen sogar spezielle Softwarelösungen zum Einsatz, die es ermöglichen, (neue) Beschäftigte leicht einzupflegen und in die grafische Darstellung einzubinden.
Gleichzeitig geht dieser Prozess mit einer Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten einher, die datenschutzrechtlich zu prüfen ist.
Dabei kommt es entscheidend darauf an, welche Daten aus welchen Quellen das Organigramm umfasst und welcher Personenkreis Einsicht darin nehmen könnte.
Welche personenbezogenen Daten sind betroffen?
Für die rechtliche Bewertung sind zunächst Art und Umfang der verarbeiteten personenbezogenen Informationen relevant. Enthält ein Organigramm lediglich Name, Position/Abteilung sowie die dienstlichen Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Telefonnummer) von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dürfte das Unternehmen dies grundsä…