Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

13. Juni 2025

Datenschutz-News | Podcast Folge 63

Datenschutz-News | Podcast Folge 63
0,00 (0)
Datenschutz PRAXIS Der News Podcast
Datenschutz als Innovationsbremse? Im Gegenteil! BfDI Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider macht deutlich: Wer nicht in IT investiert, riskiert Sicherheitslücken und Sanktionen. In der aktuellen Podcast-Folge zeigt sich erneut, wo Handlungsbedarf in Datenschutz und Datensicherheit besteht und zum Beispiel Veränderungen in IT-Systemen angegangen werden sollten.

„Datenschutz wird häufig fälschlicherweise als Hindernis für IT-Investitionen angesehen. Dabei ist das Gegenteil der Fall: Ohne IT-Investitionen drohen Sicherheitsvorfälle und auch Sanktionen der Datenschutzaufsicht. Daher mein Aufruf: Investieren statt Riskieren!“, so die BfDI Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider.

In der aktuellen Podcast-Folge erfahren Sie, wo Handlungsbedarf in Datenschutz und Datensicherheit besteht und zum Beispiel Veränderungen in IT-Systemen angegangen werden sollten. Mit den interessantesten Meldungen aus den Rubriken „Aus den Aufsichtsbehörden“, „Der Blick nach Berlin und Brüssel“, „Meldungen aus dem Bereich Cybersicherheit“ und „Die Datenpanne des Monats“.

Die Themen und Links zu dieser Ausgabe

Ihr Datenschutz News-Anchor:

Portrait von Oliver Schonschek

Oliver Schonschek (https://www.datenschutz-praxis.de/autor/oliver-schonschek/) ist freiberuflicher News Analyst, Journalist und Kommentator, der sich auf Sicherheit, Datenschutz und Compliance spezialisiert hat. Er schreibt für führende Medien, ist Herausgeber und Autor mehrerer Lehrbücher.

 

 

 

Jetzt reinhören!

Produkt-Tipp:

Diese Folge wird Ihnen präsentiert von WEKA Media und WEKA Manager Verarbeitungstätigkeiten – Ihre lückenlose Dokumentation der Verarbeitungstätigkeiten

Mit Muster-Struktur und über 100 anpassbaren Verarbeitungstätigkeiten inkl. Datenschutzfolgenabschätzungen!

Nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist das Führen eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten Pflicht. Verantwortliche müssen die Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten jederzeit und vollständig für die Aufsichtsbehörden vorhalten können.

Dokumentieren Sie alle erforderlichen Angaben zu Datenschutzfolgenabschätzungen bei der jeweiligen Tätigkeit in einer systematisch aufgebauten Eingabemaske. So sind Sie auf Anforderungen der Aufsichtsbehörden jederzeit optimal vorbereitet.

Weitere Informationen finden Sie unter https://weka.de/p35

Oliver Schonschek

Oliver Schonschek

Kommentar abgeben

0 Kommentare
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.