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28. August 2023

Prüfaktion: Datenschutzbeauftragte im Fokus

DP+
Der Fragebogen prüft Kernbereiche rund um den DSB wie Geeignetheit, Einbindung, Ressourcen, Berichtswege und Unabhängigkeit. Damit zeigt er auch nicht direkt betroffenen Unternehmen, welche Erwartungen die Behörden haben
Bild: iStock.com / Nuthawut Somsuk
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Fragebogen der Aufsichtsbehörden
Aktuell läuft EU-weit eine Prüfaktion der Aufsichtsbehörden zur Rolle von DSB. Der verschickte Fragebogen widmet sich den DSB, ihrer Stellung, Rolle und Aufgaben. Wir stellen den Fragebogen sowie die dort lauernden Fallstricke vor und liefern eine passende Checkliste.
Mitte März 2023 verkündete das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA, zuständig für den nicht-öffentlichen Bereich), an einer EU-weiten Prüfaktion unter Einbindung des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) teilzunehmen (siehe Prüfaktion: Wie ist die Stellung des DSB in der betrieblichen Praxis?).

Europaweit erhielten hierzu 36.000 Organisationen unterschiedlichster Branchen einen Fragebogen zu Stellung und Aufgaben ihrer Datenschutzbeauftragten (DSB). Hiervon befinden sich zwar nur 30 in Deutschland bzw. in Bayern. Doch auch nicht einbezogene Unternehmen tun gut daran, sich die Fragen anzuschauen.

Prüfrahmen und rechtlicher Hintergrund

Die betroffenen Unternehmen wurden anlasslos ausgewählt. Die Fragen beziehen sich auf die einschlägigen Rechtsvorschriften zum Datenschutzbeauftragten (Art. 37 bis 39 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)). Der Fragebogen ist zunächst der erste Teil der Prüfung. Der zweite Teil wird laut EDSA nachfolgende Untersuchungen und Maßnahmen gemäß Art. 57 und 58 DSGVO umfassen. In Extremfällen können die Aufsichtsbehörden Bußgelder verhängen oder weitere Maßnahmen wie Verwarnungen gemäß Art. 58 Abs. 2 DSGVO initiieren.

Adressat der Auskunft ist allerdings nicht der oder die DSB – gleich ob intern oder extern –, sondern das jeweilige Unternehmen als Verantwortlicher. Aufgrund der teilweise komplexen Fragen ist bei der Beantwortung aber eine enge Abstimmung mit dem DSB empfohlen. Denn: Der Teufel steckt wie so oft im Detail.

Dürfen die das?

Auf die Frage, inwieweit die Aufsichtsbehörden

Dr. Kevin Marschall
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Verfasst von
Kevin Marschall
Dr. Kevin Marschall
Dr. Kevin Marschall ist Geschäftsführer der GDPC GbR, einer auf Datenschutz und Informationssicherheit spezialisierten Unternehmensberatung mit Sitz in Kassel. Er berät bei der Umsetzung der DSGVO und ist zudem als externer Datenschutzbeauftragter tätig.
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