Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

21. November 2025

Terminverwaltung im Gesundheitsbereich

DP+
Online-Terminbuchungssysteme von Arztpraxen erfassen stets personenbezogene Daten, zudem oft sensible Gesundheitsdaten. DSGVO-Konformität ist hier ein Muss.
Bild: iStock.com/Tero Vesalainen
0,00 (0)
Positionspapier der DSK
Im Zuge der weiteren Digitalisierung im Gesundheitsbereich nutzen inzwischen viele Praxen eine Online-Terminvergabe und -Terminverwaltung oder lagern sie vollständig an externe Dienstleister aus. Wie sich dies datenschutzkonform gestalten lässt, damit befasst sich der Beschluss der Datenschutzkonferenz.

Für die Online-Terminbuchung sind drei Möglichkeiten in Gebrauch:

  • Entweder buchen Patientinnen und Patienten über die Homepage der Arztpraxis und dort eingebetteten Terminbuchungsbuttons oder Kalender einen Termin. Technisch betreibt dies oft ein externer Dienstleister.
  • Oder Patientinnen und Patienten buchen Praxistermine direkt über Plattformen von Terminverwaltungsdienstleistern. Die Plattform verarbeitet dann die vom Dienstleister vergebenen Termine zusammen mit denen, die die Praxis selbst telefonisch vergibt, im Terminkalender der Praxis.
  • Eine Mischform stellt die Terminbuchung über Plattformen zur Ärztin-/Arztsuche bzw. -bewertung wie z.B. Jameda dar. Dort können Patienten bei Praxen, die dies beauftragt haben, ebenfalls direkt Termine buchen.

Hilfestellung durch DSK

Was aus Datenschutzsicht bei der Terminbuchung und -verwaltung über externe Dienstleister zu beachten ist, können Praxis­inhaber und Patienten aus dem Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 16.06.2025 zum „Datenschutz bei der Terminverwaltung durch Heilberufspraxen“ entnehmen (siehe https://ogy.de/vfbg).

Übernahme durch externen Dienstleister zulässig

Verwaltet ein externer Dienstleister die Termine für eine Praxis, so findet dabei eine Verarbeitung personenbezogener Daten durch den externen Dienstleister statt. Oft handelt es sich dann auch um besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), nämlich um Gesundheitsdaten, wenn die Software z.B. die Beschwerden einer Patientin bei der Terminverei…

Andrea Gailus
+

Weiterlesen mit Abo

Basic 299 € pro Jahr

1 Online-Zugang
12 PDF-Ausgaben pro Jahr inklusive
Zugriff auf alle Ausgaben und DP+ Arbeitshilfen

Perfekt für alle internen oder externen Datenschutzbeauftragten und Datenschutzkoordinatoren, die im Homeoffice oder mobil arbeiten.

Pro 333,95 € pro Jahr
TOP SELLER

1 Online-Zugang
12 Hefte + 12 PDF-Ausgaben pro Jahr inkl. Versand
Zugriff auf alle Ausgaben und DP+ Arbeitshilfen

Perfekt für alle internen oder externen Datenschutzbeauftragten und Datenschutzkoordinatoren, die im Homeoffice oder mobil arbeiten.

Verfasst von
Andrea Gailus
Andrea Gailus
Rechtsanwältin Andrea Gailus ist in eigener Anwaltskanzlei tätig und befasst sich neben dem Zivilrecht schwerpunktmäßig mit IT- und Datenschutzrecht.
Vielen Dank! Ihr Kommentar muss noch redaktionell geprüft werden, bevor wir ihn veröffentlichen können.