Ist ein Steuerberater Auftragsverarbeiter oder nicht?

Am 18.12.2019 hat der deutsche Gesetzgeber mit der Neufassung von § 11 Steuerberatungsgesetz (StBerG) einige datenschutzrechtlich relevante Änderungen und Klarstellungen vorgenommen.
Erste Änderung: Rechtsgrundlage für Datenverarbeitung durch Steuerberater
Zuallererst hat der Gesetzgeber § 11 Abs. 1 StBerG an die Begrifflichkeiten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angepasst, mithin den datenschutzrechtlichen Begriff der Verarbeitung (Art. 4 Nr. 2 DSGVO) integriert.
Des Weiteren stellt er – wenig überraschend – klar, dass Steuerberater personenbezogene Daten verarbeiten dürfen, um ihre Aufgaben nach dem Steuerberatungsgesetz zu erfüllen, soweit diese Verarbeitung erforderlich ist.