Gesundheitsdaten von Beschäftigten

Gesunde und damit leistungsfähige Mitarbeiter zu haben, ist gerade in Krisenzeiten eine wichtige Säule. Gleich ob ein Beschäftigter nur für kurze Zeit erkrankt ist oder ob es sich um einen „Dauerkranken“ handelt – der Arbeitgeber muss den erkrankten Mitarbeiter ersetzen und den betrieblichen Ablauf sicherstellen.
Sollten sich Mitarbeiter tatsächlich mit dem Corona-Virus infiziert haben, stellt dies den Arbeitgeber vor bisher nicht gekannte Herausforderungen: Wurden weitere Mitarbeiter infiziert? Welche Maßnahmen muss bzw. darf ich nun – auch aus Datenschutzsicht – ergreifen?
Was genau sind „Gesundheitsdaten“?
Jeder Datenschützer könnte die Definition der „besonderen Kategorien personenbezogener Daten“ vermutlich im Schlaf zitieren. Dass darunter auch die Gesundheitsdaten fallen, ist nichts Neues.